Gefahrstoffe, Gefahrgut

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Dr. Hans-Jürgen Streibel
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Die Sicherheit von chemischen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen wird durch eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen reglementiert. Seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung sind Stoffe einem umfangreichen Registrierungsverfahren unterworfen. Von den Informationspflichten ist die gesamte Anwenderkette vom Hersteller bis zum Verwender (z. B. im Rahmen bei der Herstellung von Gemischen) betroffen. Mit der Umstellung auf das neue globale System (GHS) der Einstufung und Kennzeichnung stehen Hersteller und Anwender vor zusätzlichen Herausforderungen.

Die Gefahren der Stoffe, Gemische und Erzeugnisse sind nicht nur bei der Anwendung als Arbeitsschutz zu berücksichtigen, sondern sie haben auch auf die Beförderung Einfluss. Um eine sichere Beförderung zu gewährleisten, gelten für Gefahrstoffe besondere Regelungen.

Obwohl die meisten der Meinung sind, dass Gefahrstoffe immer Gefahrgut sind oder umgekehrt, trifft dies in der Realität nicht immer zu. Dies liegt an der unterschiedlichen Intention der beiden Rechtsgebiete. Der Begriff Gefahrstoff kommt aus dem Arbeitsschutz, bei dem es darum geht, Arbeitnehmer bei ihrer Tätigkeit vor den Gefahren, die beim Umgang damit bestehen, zu schützen. Der Begriff Gefahrgut entstand im Transportsektor und betrachtet die Gefahren, die bei der Beförderung eines Stoffes (Gemisches) von diesem ausgehen. So ist es für die Beförderung unerheblich, ob ein Stoff reizend ist oder nicht, während dies beim Arbeitsschutz zu Maßnahmen führt, um den Arbeitnehmer vor dem Kontakt mit dem Stoff zu schützen.

Mittlerweile haben sich die Bestimmungsmethoden der zugrunde liegenden Eigenschaften der beiden Bereiche angeglichen, aber durch die unterschiedliche Intention wird es auch zukünftig Unterschiede geben. Da die Anforderungen in beiden Bereichen sehr umfangreich sind, ist es nicht einfach, den Sachverstand in einer Person zu bündeln.

Um nicht mehrere Mitarbeiter mit den Änderungen in diesen Bereichen zu binden, können Sie Teilaspekte oder mehr durch uns erledigen lassen. Durch permanente Fortbildung und der Verfolgung der Änderung von gesetzlichen Vorschriften erhalten Sie immer die aktuellsten Auskünfte und Bewertungen. Auch die Erstellung gesetzlich vorgeschriebener Dokumente, wie z. B. Sicherheitsdatenblätter, etc. erfolgen nach den aktuellsten Vorschriften.

Unsere Dienstleistungen

Auswirkungen von REACH auf Produkte

Durch die kostenintensive Registrierung von Stoffen, die ab 1 t/a vorgeschrieben ist, ist zu erwarten, dass eine Großzahl von Stoffen vom Markt verschwinden wird. Auch durch die Erweiterung der Liste der zulassungspflichtigen Stoffe wird die Verwendung bestimmter Stoffe erschwert, da eine Zulassung hohe Anforderungen an die Genehmigung stellt. Wir unterstützen Sie, bei der Erkennung  möglicher Engpässe und der Suche nach Alternativen. Erfahren Sie mehr

Beratung bei der Produktzuordnung

Produkte können unterschiedlichen Rechtsbereichen unterliegen, so dass eine Zuordnung bzw. Abgrenzung ohne Fachkenntnis nicht möglich ist, z.B. „Ist das Produkt ein Arzneimittel, ein Kosmetika oder ein Biozid?“ Aber auch bei anderen Vorschriften ist nicht immer einfach zu entscheiden, ob die Vorschrift auf das Produkt zutrifft oder nicht. Wir helfen Ihnen bei der Zuordnung der Produkte und der Bestimmung der notwendigen Anforderungen für die Marktfähigkeit. Erfahren Sie mehr

Einstufung und Kennzeichnung nach Chemikalienrecht

Wir stufen Ihre Stoffe und Gemische aufgrund der Rezeptur und der physikalischen Daten nach den Vorschriften des Globalen Harmonisierten Systems (GHS) chemikalienrechtlich ein. Hierbei werden die unterschiedlichen Umsetzungen der UN-GHS-Vorschriften in den einzelnen Ländern berücksichtigt. In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfolgte die Umsetzung durch die CLP-Verordnung. Für die Erstellung der Etiketten erhalten Sie von uns  alle chemikalienrechtlich notwendigen Angaben  unter Berücksichtigung möglicher Varianten. Erfahren Sie mehr...

Gefahrgutbeauftragter

Gewerbliche Unternehmer, welche Gefahrgüter versenden, verpacken, verladen oder befördern, müssen einen Gefahrgutbeauftragten (Sicherheitsberater) bestellen, sofern sie nicht ausschließlich nach Freistellungen befördern. Dies gilt für alle Verkehrsträger außer für den Luftverkehr. Der Gefahrgutbeauftragte hat unter der Verantwortung des Unternehmensleiters die Aufgabe, diesen bei einer Vorschriftenkonformen Beförderung  zu helfen. Als externer Gefahrgutbeauftragter mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung können wir Sie bei dieser Aufgabe unterstützen. Erfahren sie mehr

Gefahrgutklassifizierung

Viele Stoffe und Gemische, aber auch Erzeugnisse bergen Gefahren beim Transport und unterliegen deshalb den Gefahrgutvorschriften. Wir klassifizieren Ihre Produkte und stellen Ihnen die notwendigen Anforderungen für die Auswahl der Verpackung, der Kennzeichnung und der Beförderungsdokumente zusammen. Erfahren Sie mehr

Produkte mit Gefahrstoffen

In Erzeugnissen werden Gefahrstoffe verwendet, ohne dass dies dem Verwender bewusst ist. So sind z.B. Lithium-Ionen-Batterien, wie sie immer mehr in Elektro- und Elektronikgeräten verwendet werden, Gefahrgut, unabhängig davon, ob sie einzeln oder eingebaut in Geräten versandt werden. Sind Sie sich in solchen Fällen unsicher, wie Sie die Produkte versenden sollen? Wir können Ihnen bei der Auswahl der Verpackung und der rechtskonformen Kennzeichnung helfen.

REACH-Pflichten

Mit der REACH-Verordnung werden dem Hersteller, Importeur, Nachgeschalteten Anwender und Händler umfangreiche aber unterschiedliche Pflichten auferlegt. Mit vielen Produkten im Portfolio treffen in der Regel alle Funktionen zu. Aber alle Produkte gleich zu behandeln, führt zur Vergeudung von Ressourcen. Wir helfen Ihnen bei der Zuordnung, welche Pflichten bestehen bei welchen Produkten. Erfahren Sie mehr

Sicherheitsdatenblätter und Etiketten

Mit der Umstellung auf das Kennzeichnungssystem (GHS), in der EU durch die CLP-Verordnung umgesetzt, werden zusätzliche Gefährdungen berücksichtigt und zum teil neue Grenzen gesetzt. Dies hat zur Folge, dass deutlich mehr Stoffe und Gemische als gefährlich einzustufen und zu kennzeichnen sind. Nicht nur die höhere Zahl an Piktogrammen, sondern auch die umfangreicheren Gefahren- und Sicherheitshinweise machen die Gestaltung der Etiketten zu einer Herausforderung. Wir liefern Ihnen die notwendigen Angaben unter Berücksichtigung möglicher Varianten für Ihr Etikett und weisen Sie auf ggfs. notwendige kindergesicherte Verschlüsse und tastbare Warnzeichen hin. Neben der Herausforderung der Etikettengestaltung sind für die gefährlichen Stoffe und Gemische auch Sicherheitsdatenblätter an die Abnehmer zu liefern. In der Regel muss dies in einer Amtssprache des Landes erfolgen, in dem das Produkt vertrieben wird. Wir können Ihnen für eine Vielzahl von Sprachen Ihr Sicherheitsdatenblatt erstellen, wobei auch landesspezifische Regelungen und nationale Umsetzungen des Globalen Harmonisierten Systems (GHS) berücksichtigt werden.  Erfahren Sie mehr

UFI-Code und Produktmeldung gefährlicher Gemische

Mit Inkrafttreten des Anhang VIII der CLP-Verordnung sind gefährliche Gemische (mit Gesundheitsgefahren oder physikalischen Gefahren), die an Verbraucher und Gewerbe abgegeben werden, seit dem 1. Januar 2021 mit einem UFI-Code zu kennzeichnen. In Verbindung mit dem UFI-Code sind den national benannten Stellen Informationen (z.B. Rezeptur, Einstufung) über das Gemisch bereitzustellen. Erfahren Sie mehr