Gefahrgutbeauftragter

Gefahrgut sicher im handling

Eigener Gefahrgutbeauftragter zu teuer?

Warntafel

In Deutschland verlangt das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und die damit verbundenen Verordnungen von den Unternehmen oder Inhabern von Betrieben die schriftliche Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten.

Der Gefahrgutbeauftragte soll den internen Ablauf überwachen, durch Mängelerkennung Ihr Unternehmen vor Fehlern bewahren und damit die Sicherheit bei Gefahrgutbeförderungen erhöhen. Außerdem steht er allen beteiligten beratend zur Seite. Die Verantwortung für die rechtskonforme Abwicklung der Gefahrgutbeförderung liegt bei der Unternehmensleitung, dabei möchten wir Sie unterstützen und das Risiko für Sie minimieren.

 

Ein Gefahrgutbeauftragter muss nicht im Unternehmen beschäftigt sein, sondern kann auch als „externer“ Gefahrgutbeauftragter im Rahmen der Gefahrgutverordnung schriftlich bestellt werden.

Sind Sie an dem Verpacken, Versenden, Verladen, Befüllen, Befördern oder Empfangen von Gefahrgut beteiligt, so müssen Sie prüfen, ob Sie einen Gefahrgutbeauftragten benötigen.

Sollten Sie einen Gefahrgutbeauftragten benötigen, aber die Mengen oder Beförderungen zu gering für einen eigenen Gefahrgutbeauftragten sein, so stellen wir Ihnen gerne unser Fachpersonal zu Verfügung.

 

Möchten Sie weitergehende Informationen? Sprechen Sie uns an!

 

 

Dr. Streibel
Dr. Hans-Jürgen Streibel
T.: +49 (0) 511 . 228 514 - 16
hans-juergen.streibel@umweltkanzlei.de