Zertifizierung Entsorgungsfachbetriebe

Einstieg in die Entsorgungswirtschaft

Zur Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveaus in der Entsorgungswirtschaft werden Betriebe entsprechend der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und den Vorgaben des KrWG zertifiziert. Konkrete Anforderungen werden in den Vollzugshilfen[1] der Länderarbeits­gemeinschaft Abfall gestellt.

Unternehmen, die einsammeln, befördern, lagern, verwerten, beseitigen, handeln und/oder vermitteln, müssen für die jeweiligen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten auditiert sein.

 

Was muss gemacht werden für das Zertifikat?

Wir auditieren als Technische Überwachungsorganisation (TÜO) Unternehmen nach den rechtlichen Anforderungen.                                                                                                                 
Die Prüfung erfolgt innerhalb eines Tages vor Ort und beinhaltet eine Dokumentations- und eine Betriebs- bzw. Anlagenprüfung.

Vorgehensweise und Ablauf:

Zu Beginn benötigen wir eine Selbstauskunft von Ihnen und über die zertifizierenden Tätigkeiten. Im Anschluss erstellen wir Ihnen ein Angebot über einen Überwachungsvertrag während zeitgleich das Benehmensverfahren bei den Überwachungsbehörden läuft. Bei einem vor Ort Termin begutachten wir die Betriebsdokumentation, die Einrichtungen baulicher und technischer Art. Nachdem wir den Prüfbericht erstellt haben bekommen Sie ein Überwachungszertifikat einschließlich der Vergabe eines Überwachungszeichens.

Eine Wiederholungszertifizierung erfolgt nach 12 Monaten.

Zusätzlich können wir die Prüfung zum Entsorgungsfachbetrieb kombinieren mit der Zertifizierung von

  • (Erst-) Behandlungsanlagen nach § 21 (4) ElektroG,
  • Vorbehandlungs- und Verwertungsanlagen nach "Prüfleitlinie Mengenstromnachweis Systeme" der Zentralen Stelle Verpackungsregister und VerpackG,
  • Demontagebetrieben und Schredderanlagen nach § 2 (2) Nr. 2 AltfahrzeugV

Wir verfügen über öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Bereich Elektrogeräteentsorgung, Verpackungs- und Batterieentsorgung, Gewerbeabfallverordnung und Altautoverwertung.

Weitere Dienstleistungen die interessant für Sie sind:

Prüfungen und Zertifizierungen

  • Bestätigung von Eigenrücknahmen nach § 16 (5) i. V. m. § 27 (3) Satz 3 ElektroG
  • Testierung von Mengenmeldungen und Registrierungen nach ElektroG
    für Hersteller, Vertreiber, öffentlich rechtliche Entsorgungsträger
  • Zertifizierung nach DIN EN 50574 für Behandlungsanlagen von Kühlgeräten
  • Zertifizierung von Logistikern / Recyclingpartnern nach DIN EN 50625-1                                   
    „Anforderungen an die Sammlung, Logistik und Behandlung von Elektroaltgeräten“
  • Zertifizierung nach DIN 66399 zur sicheren Vernichtung von Datenträgern
  • Prüfung Mengenstromnachweise für duale Systeme, Branchenlösungen durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Verpackungsentsorgung
  • Prüfung im Rahmen der Gewerbeabfallverordnung für Erzeuger/Besitzer sowie für Betrei­ber von Vorbehandlungsanlagen

Gutachten

  • Projektbegleitung Wertstofftonne
  • Statistische Gutachten (Wertstoffanteile, Vermarktungsqualität)
  • Sortieranalysen (eigenständig oder begleitend)
  • Einzelgutachten (Verfahrenstechnik, Abfallklassifizierung, Qualitätssicherung / Stichproben-auswahl)

Beratungen (Auswahl)

  • Aufbau von kundenspezifischer Entsorgung
  • herstellerbezogene Eigenrücknahmen / Rücknahmen über Handel (ElektroG)

 

Möchten Sie weitergehende Informationen?

Sprechen Sie uns an!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

[1] LAGA-Mitteilung Nr. 36 „Vollzugshilfe Entsorgungsfachbetriebe“, Stand 31.01.2018