Wertstoffgesetz

Wie sich die Sammlung ändert

Mit der vom Gesetzgeber geplanten Einführung der Wertstofftonne soll die Sammlung und Verwertung von Leichtverpackungen (LVP) und Wertstoffen (stoffgleiche Nichtverpackungen) neu geregelt werden. Da die Einführung einer Wertstofftonne oder eines äquivalenten Erfassungssystems (Wertstoffhof) konkrete Regelungen zur Trägerschaft sowie der Zusammensetzung „der Wertstofftonne“ erfordern, hat das zuständige Bundesumweltministerium auf Basis des „Planspiels“ Ende 2011 die Grundlagen für ein zukünftiges Wertstoffgesetz geschaffen, das im laufenden Jahr den Gesetzgebungsprozess durchlaufen soll.

Gleichzeitig führen kommunal und/oder privatwirtschaftlich tätige Entsorgungsunternehmen
eigene Modell-/ Pilotversuche zur Einführung einer Wertstofftonne durch, um sich auf die an­stehenden Änderungen vorzubereiten. Mit Hilfe der individuellen Modellversuche werden zum Beispiel eigene Daten und Informationen gesammelt und neue Sammelsysteme getestet.

 

Kompetenz aus einer Hand

Als eines der führenden Beratungs- und Sachverständigenbüros im Bereich der Verpackungsentsorgung und Abfallwirtschaft prüfen und beraten wir bundesweit namhafte Produzenten/Hersteller, Entsorgungsunternehmen und Kommunen. Gerne lassen wir Ihnen auf Nachfrage  eine Projekt- und Referenzliste zukommen.

Abseits der aktuellen Diskussion über die Sammelhoheit des anvisierten Wertstoffsammel­systems unterstützen wir Kommunen sowie kommunal und privatwirtschaftlich tätige Entsorgungsunternehmen bei der Einführung von Wertstofftonnensystemen von der Planung bis zur Umsetzung.

Im Bereich der Wertstofftonne begleiten unsere Sachverständigen unter anderem Modellver­suche, ermitteln die Veränderung der Materialzusammensetzung durch Sortieranalysen, nach Einführung der Wertstofftonne. Auf dieser Grundlage stellen wir wissenschaftlich fundierter Ergebnisse und maßgeschneiderte Lösungen vor.

Da wir nach den aktuellen Aussagen des Bundesumweltministeriums davon ausgehen, dass sich eine bundesweit eingeführte Wertstofftonne den regionalen Gegebenheiten anpassen kann/wird, unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der für Sie am besten geeigneten Lösung.

Um Ihnen eine optimale Dienstleistung anzubieten, arbeiten wir eng mit der Intecus GmbH, dem Institut für Altlasten und Abfallwirtschaft der TU Dresden und namenhaften Rechtsanwälten zusammen (siehe www.fkiwe.de). Auf diese Weise können wir wissenschaftliche und rechtliche Aspekte mit der Praxis sinnvoll und schnell verknüpfen. Zudem verfügen wir über sehr gute Kontakte zu den dualen Systemen, den zuständigen Umweltbehörden und vielen Entsorgungsunternehmen.

 

 

Wie machen wir das?

Die nachfolgenden Dienstleistungen sind als Überblick zu verstehen. Sie können modulartig zusammengestellt werden und lassen sich Ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend ergänzen.
Unser Dienstleistungsspektrum im Umfeld der Wertstofftonne umfasst u. a.:

  1. Informationsveranstaltungen und Öffentlichkeitsinformationen zum Thema Wertstofftonne,
  2. Informationen zum aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens, Beratung zu möglichen Materialinhalten „der Wertstofftonne“, Verwertung der Sekundärrohstoffe, Kosten-Nutzen-Rechnung und Erörterung verschiedener Sammelsysteme (gemeinsame Erfassung, Sack im Behälter etc.),
  3. Ermittlung der Verpackungsanteile und stoffgleichen Nichtverpackungen mit Hilfe anerkannter Sortieranalysen von unabhängigen Sachverständigen als Entscheidungs- und Abrechnungsgrundlage,
  4. Planung, Durchführung und Auswertung von Modell- und Pilotversuchen zur Einführung von Wertstofferfassungssystemen,
  5. Finanzielle und organisatorische Eingliederung der Wertstofferfassung in das bestehende Entsorgungs- und Gebührenmodell,
  6. Fachliche Unterstützung bei Abstimmungen mit dualen Systemen, Anpassung der Abfallsatzung etc. sowie Angebotsausschreibung und -vergabe der Entsorgungsdienstleistungen (Sammlung / Sortierung / Verwertung),
  7. Begleitung im Regelbetrieb (wme.fact–Buchungen, Mengenstromnachweis / Prüfung, Sortieranalysen etc.),
  8. Wissenschaftliche Begleitung und „Marketing“ durch Kooperationspartner,
  9. Unabhängige Unterstützung beim Interessenausgleich zwischen Kommune und  dualem System
  10. Nachweis der Rücknahme- und Verwertung gem. Anhang  Nr. 1 und 4 VerpackV.

 

Zögern Sie nicht und erfahren Sie mehr zum Thema Einführung der Wertstofftonne, wir unterstützen Sie gern.

 

Möchten Sie weitergehende Informationen?

Sprechen Sie uns an!

Peter Meier

Dipl.-Ing. (FH) Peter Meyer
T.: +49 (0) 511 . 228 514 - 15
peter.meyer@umweltkanzlei.de