WEEE

Compliant Management WEEE/RoHS und Batterien

 

WEEE/RoHS und Batterien

Die Regelbereiche sind auf EU-Ebene mit Richtlinien geregelt, welche sich an die Mitgliedstaaten wenden, die genannten Anforderungen in nationales Recht umzusetzen.

Da durch die Anforderungen nur der Rechtsrahmen festgelegt wird, die Detailregelungen aber den Mitgliedstaaten überlassen ist, ergeben sich unterschiedliche Umsetzungen, Auslegungen und Ausnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten.

Insbesondere muss ein Hersteller oder Vertreiber, der in mehreren Mitgliedstaaten tätig ist, diese einzelnen z. T. sehr unterschiedlichen Umsetzungen beachten. Die Anforderungen hinsichtlich der Schadstoffgehalte und der Kennzeichnung sind einheitlich umgesetzt, da diese in den Richtlinien vorgegeben werden. Für die Registrierungs-, Melde- und Rücknahmepflichten ergeben sich jedoch erhebliche Unterschiede, die sich im Verfahren der Registrierung und Meldung, unter­schiedlichen Gebührensätzen und verschiedenen Systemen der Rücknahme bemerkbar machen.  

Erlangen Sie Rechtskonformität mit Hilfe unserer unabhängigen Experten, den öffentlich bestell­ten und vereidigten Sachverständigen. Diese besitzen detailliertes Wissen zur europaweiten Umsetzung der Richtlinien WEEE/RoHS und Batterien.

 

Weg frei für Ihr europäisches Vertriebsnetz

Sie haben bereits ein europaweites Vertriebsnetz oder wollen als Lieferant europaweit gelistet werden?

Zwar sind im Regelfall die nach nationalem Recht definierten Hersteller und gewerblichen Impor­teure für die Umsetzung der Pflichten nach WEEE/RoHS und Batterien verantwortlich, doch häufig erwarten diese die Übernahme der WEEE/RoHS- und Batterien-Umsetzung von ihren Lieferanten - also von Ihnen. Ggf. haben Sie selbst Interesse an einer zentralen Koordination der europäischen Registrierung, um hinreichend informiert zu sein.

Hat ein Vertreiber keinen Sitz in einem Mitgliedstaat, so kann er nunmehr dort einen „Bevoll­mächtigten“ beauftragen, seine Pflichten in diesem Mitgliedstaat wahrzunehmen. Insbesondere im Fernabsatz, bei dem der Vertrieb zentral von einem Mitgliedstaat aus in andere Mitgliedstaaten erfolgt, kann dies der Weg sein, die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.  

Durch unsere Partner sowie direkten Kontakte zu Registrierungsstellen können wir unmittelbar oder – wo dies vorgegeben ist – über lokal ansässige Agenten/Bevollmächtigte für Sie tätig werden.

Nutzen Sie unser Compliant Management für die Bereiche WEEE/RoHS und Batterien zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Deutschland und in allen anderen EU-Mitgliedstaaten.

 

 

Fragen zur Umsetzung WEEE/RoHS und Batterien

Zur Registrierung in den einzelnen Ländern sollten folgende Fragen geklärt werden:

  • Welche Ihrer Produkte fallen unter die Verordnungen/Gesetzgebungen gem. WEEE-Richtlinie in den europäischen Staaten?
  • Welche Arten von Batterien sind in welchen Elektrogeräten enthalten?
  • In welche Kategorien/Gerätearten sind die Elektrogeräte einzuordnen? Welche Vertriebswege/ Endkunden werden beliefert?
  • Können Sie sich in den jeweiligen EU-Staaten selbst registrieren? Wer ist der jeweils originär verantwortliche „Hersteller“ in der Vertriebskette im Sinne der nationalen Gesetzgebung? Haben Sie einen Bevollmächtigten im jeweiligen EU-Staat mit den Aufgaben betraut oder haben Sie vor einen Bevollmächtigten zu bestellen?
  • Für welche Exporte müssen Sie in anderen EU-Mitgliedstaaten konkrete Pflichten überneh­men? Wie können diese Pflichten kostengünstig beauftragt werden?
  • Sind weitere Regelungen zur Verkehrsfähigkeit z. B. Verpackungsrichtlinie oder SVHC-Kandi­datenliste (REACH) für Erzeugnisse zu beachten?

 

Ihre Vorteile

  • Ein Ansprechpartner für alles     
    Sie wählen mit Umweltkanzlei einen leistungsstarken Dienstleistungspartner, der Sie un­­abhängig bei der europaweiten Umsetzung des Produktrechts, speziell der WEEE/RoHS- und Batterien-Pflichten „aus einer Hand“ unterstützt. Unsere lokalen Partner stellen die Regis­trierung aus dem Ausland in jedem Fall sicher.
  • Aktualität garantiert         
    Umweltkanzlei hält Sie durch ein eigenes Dokumentationssystem und die direkten Kontakte zu den verantwortlichen Stellen hinsichtlich der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Richt­linien WEEE/RoHS und Batterien auf dem Laufenden.
  • Handlungsoptionen erkennen, Benchmarks setzen       
    Sie nutzen unser Fachwissen und Marktkenntnisse einschl. unserer Netzwerkpartner, um Handlungsspielräume, Regelwerksauslegungen und das Wettbewerbsverhalten zu erkennen und zu beurteilen. Unsere Kontakte führen bei Bedarf zu individuellen Lösungen.
  • Komplette Verkehrsfähigkeit Ihrer Produkte     
    Unsere umfassende Dienstleistungspalette sichert Ihnen die vollständige Verkehrsfähigkeit Ihrer Produkte, egal ob: Geräte- und Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung, REACH, Batterie- oder Verpackungsrichtlinie.
  • Service für Ihre Kunden: Produktmerkblätter    
    Erfüllen Sie Ihre Informationspflichten innerhalb der Lieferkette durch den Einsatz der von uns entwickelten „Merkblätter für Produktsicherheit“. Nutzen Sie die Synergien der Produkt­verantwortungsregeln.

Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie uns an!

 

Dr. Stephanie Melchers
T.: +49 (0) 511 . 228 514 - 17
Stephanie.Melchers@umweltkanzlei.de

 

Susann Sager
T.: +49 (0) 351 . 795 242 - 44
Susann.Sager@umweltkanzlei.de