Sicherheitsdatenblätter Etiketten

Zeitgewinn und Rechtssicherheit

Lieferanten von Stoffen und Gemischen (Hersteller, Importeure, Händler) müssen die Produkte einstufen und – sofern diese als gefährlich eingestuft sind – dem (gewerblichen) Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen. Auch wenn ein Vertreiber einen Stoff oder ein Gemisch unter seinen Namen oder seiner Marke vertreibt, unterliegt er diesen Verpflichtungen.

Angaben hierzu müssen auch auf den Etiketten erfolgen, wobei bei der Abgabe an den Endverbraucher das Etikett die alleinige Informationsweitergabe darstellt. Diese erfolgt in der Regel in der Amtssprache des jeweiligen Landes.

Obwohl mit der Einführung des Globalen Harmonisierten Systems (GHS) weltweit eine einheitliche Einstufung und Kennzeichnung erreicht werden sollte, erfolgt die Umsetzung aufgrund des Baukastensystems in einzelnen Ländern oder Regionen unterschiedlich. Was eine ein­fache weltweite Vermarktung erschwert. Zusätzlich führt die alle zwei Jahre stattfindende Revision der Vorschriften zu unterschiedlichen Revisionsständen in den verschiedenen Ländern und Regionen.

Zudem müssen in vielen Ländern gefährliche Gemische einer Notifizierung unterzogen
werden, damit die zuständigen Behörden im Notfall entsprechende Maßnahmen veranlassen können. Hierzu sind unter anderem Angaben aus dem Sicherheitsdatenblatt, in der Regel in Landessprache, notwendig.

Als Hersteller oder Lieferant von Stoffen müssen Sie so ein Auge auf die Vorschriften und deren Änderungen in den einzelnen Ländern und Regionen haben um hier nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Delegieren Sie dies einfach an uns und gewinnen Sie Zeit um sich auf Ihr Hauptgeschäft zu konzen­trieren und rechtlich abgesichert zu sein.

Wie erreichen wir das?

- Wir stufen Ihre Produkte aufgrund der Rezeptur ein. Hierbei berücksichtigen wir auch nationale Legaleinstufungen von Stoffen.

- Wir erstellen für Sie die Sicherheitsdatenblätter für viele Länder und Regionen der Welt in der entsprechenden Sprachen und nach den national gültigen Vorschriften.

- Wir liefern Ihnen die notwendigen Kennzeichnungsinformationen für die landesspezi­fischen Etiketten.

- Wir liefern Ihnen die Klassifizierung nach Gefahrgutrecht.

- Wir nehmen die notwendigen Notifizierungen in den einzelnen Ländern vor.

- Wir informieren Sie über Änderungen und notwendige Überarbeitungen.

- Auf Wunsch überarbeiten wir in abgestimmten regelmäßigen Abständen die Sicherheitsdatenblätter und Etiketten unter Berücksichtigung aller neuen Informationen.

- Wir passen die Notifizierungen im Falle von Rezepturänderungen oder aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen an.

 

 

Neugierig? Sprechen Sie uns an!

 

 

Dr. Stephanie Melchers
T.: +49 (0) 511 . 228 514 - 14
Stephanie.Melchers@umweltkanzlei.de

 

Christian Funke
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