Service-Providing-Chemieprodukte

Produkte richtig Kennzeichnen

Verantwortung unkompliziert übernehmen und umsetzen

Viele Produkte am Markt sind Gemische, wie z. B. Farben, Lacke, Sprays, Reinigungsmittel. Sie als Hersteller, Importeur und Vertreiber sind chemikalienrechtlich für die korrekte Einstufung und Kennzeichnung verantwortlich.

Dies gilt auch, wenn sie Produkte mit eigenem Label versehen oder für sich herstellen lassen („private labelling“), damit gelten Sie als Hersteller im Sinne des Produktsicherheitsgesetz.

 

Die Verpflichtung zur Einstufung und Kennzeichnung durch den Lieferanten dient der Information des Anwenders, der beim Umgang mit den Chemieprodukten neben dem Arbeitsschutz eine Reihe weiterer Regelungen zu beachten hat. Zur Information und Schutz dienen unter anderem eine sichere Verpackung, eine rechtskonforme Etikettierung und ein Sicherheitsdatenblatt in Landessprache.

Änderungen der Gesetzgebung erfordern eine Anpassung der Stoffklassifizierungen der Produkte sowie eine Aktualisierung von Sicherheitsdatenblättern und Produktkennzeichnungen.

Bei gefährlichen Gemischen ist in vielen Ländern eine Notifizierung notwendig, bei der neben Angaben aus dem Sicherheitsdatenblatt auch weitergehende Informationen benötigt werden, welche in der Regel in der Landessprache zu liefern sind.

Wenn Sie als Hersteller Ihrem Kunden Service aus einer Hand bieten möchten und zu Ihrem Produkt z.B. den passenden Reiniger anbieten möchten, soll dieser natürlich auch Ihren Namen tragen. Die dadurch an Sie gestellten Anforderungen können sehr Undurchsichtig wirken. Besonders wenn Sie die Rezeptur ihres Lieferanten nicht kennen. Auch wenn Sie Ihrem Lieferanten vollstes Vertrauen zukommen lassen, liegt die Verantwortung und Haftung bei Ihnen.

Unser Konzept des „Service Providing“ hilft Ihnen bereits vor dieser Situation.

Als unabhängiger Dritter vereinbaren wir mit Ihrem Lieferanten Vertraulichkeit für seine Rezepturen und ermitteln dann die rechtlichen Anforderungen, die Sie für die Vermarktung Ihrer Produkte benötigen.

Dies beinhaltet eigene Sicherheitsdatenblätter, die notwendigen Etikettenangaben, eventuelle  Notifizierungen und ggf. die Anforderungen nach weiteren Rechtsbereichen, denen Ihre Produkte für den Einsatzzweck unterliegen.

Sie können sich so auf Ihr eigentliches Geschäft konzentrieren, und bekommen den Sachverstand für diese chemischen Produkte durch uns. Wir erstellen und veranlassen alle notwendigen Schritte für Sie.

 

Möchten Sie weitergehende Informationen? Sprechen Sie uns an!

 

Dr.Streibel

 

Herr Funke

Dr. Hans-Jürgen Streibel
T.: +49 (0) 511 . 228 514 - 16
hans-juergen.streibel@umweltkanzlei.de

 

Christian Funke
T.: +49 (0) 511 . 228 514 - 13
christian.funke@umweltkanzlei.de