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Für Hersteller / Importeure: Wann aus einem Importeur ein Hersteller wird

Hintergrund

Ein Importeur von Elektrogeräten mit Funkfernbedienung, der seine Geräte aus Kanada bezieht, wurde von der Bundesnetzagentur angeschrieben, weil seinem Produkt keine Konformitätserklärung beilag. Außerdem wurde bemängelt, dass das Produkt nicht korrekt gekennzeichnet sei. Bei Nichtvorlage einer korrekten Konformitätserklärung drohte dem Kunden schlimmstenfalls ein Produktrückruf, von den Kosten abgesehen ein erheblicher Imageverlust.

Entscheidend für die Klärung des Falls war, dass unser Kunde die Geräte nicht unter seinem eigenen Namen, sondern unter dem Namen des kanadischen Herstellers in Deutschland vertreiben wollte. Dies ist eine typische Aufgabe für uns, da vielen Handelsunternehmen angesichts des unübersichtlichen Vorschriftendschungels damit überfordert sind, die sie betreffenden Regelungen zu identifizieren. Daher ist vielen auch nicht bewusst, welcher  gravierende Unterschied dazwischen besteht, ob sie ein Produkt unter einer Fremdmarke oder unter eigenem Namen in Verkehr bringen. Hier konnten wir unserem Kunden schnell weiterhelfen.

Vorgehensweise

Anhand des von unserem Kunden zur Verfügung gestellten Produktmusters überprüften wir zusammen mit den vorgelegten Herstellerzertifikaten und Testaten unabhängig die Zuordnung des Produkts zu den einschlägigen Regelwerken und Vorschriften. Eine direkte Kontaktaufnahme mit der Bundesnetzagentur half die Wogen zu glätten.

Ergebnis

Nach eingehender Prüfung der auf das Produkt zutreffenden Anforderungen wurde schnell klar: Aufgrund der Richtlinie 1999/5/EG ist es Aufgabe des kanadischen Herstellers, die Konformitätserklärung zu erstellen, da er keinen Bevollmächtigten beauftragt hat. Selbstverständlich konnten wir im Auftrag unseres Kunden auch den Kanadiern weiterhelfen: sie erhielten eine Musterkonformitätserklärung und eine fachtechnische Stellungnahme zu den Kennzeichnungspflichten für das Produkt und den Ergebnissen der Testatprüfungen.

Die Bundesnetzagentur als Marktüberwachungsbehörde, unser Kunde und der kanadische Hersteller waren zufrieden – das Problem wurde kurzfristig gelöst.