Lösungen

Für Behörde / Verband: Gutachten im Rechtsstreit

Hintergrund

Bei der objektiven und unabhängigen Bewertung von technischen Zusammenhängen greifen die Parteien (Kläger und Beklagte in Zivilprozessen oder Strafverfahren) selbst oder das Gericht auf Sachverständige zurück.

Die von den Industrie- und Handelskammern für ihr Fachgebiet geprüften und "öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen" müssen ihre Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen ausüben. Mit langjähriger Erfahrung werden wir vor allem in Fragen der Anlagensicherheit und in Entsorgungsfragen, speziell zur Entsorgung von Elektrogeräten, Batterien, Verpackungen und Altfahrzeugen angefordert - entsprechend der persönlichen Erfahrung und Bestellung unserer Sachverständigen.

Vorgehensweise

Egal, ob Zivilprozess oder Strafverfahren: die Sachverständigen sind keine Ermittlungsbehörde. Wir unterstützen zwar Ermittlungsbehörden bei der sachgerechten Beweissicherung z. B. in Fällen illegaler Abfallentsorgung durch Dokumentation der technischen Anlagen und Prozesse, häufiger ist aber die Beantwortung der im Verfahren aufgeworfenen technischen Fragen anhand der gültigen Normen und Regelwerke.

Immer wieder geht es hierbei um Abrechnungsstreitigkeiten von Entsorgungsdienstleistern oder technische Manipulationen an Geräten und Anlagen vom Pfandbetrug bis zur nicht genehmigten Betriebsweise von Behandlungsanlagen.

Am Ende steht ein Gutachten aus Feststellungen und nachvollziehbaren Bewertungen.

Ergebnis

Unser Gutachten ist eine wesentliche Grundlage, nicht aber das Ergebnis des Rechtsstreits. Dies ist eine Sache der rechtlichen Würdigung durch das Gericht - unsere Arbeit trägt zur Versachlichung bei.

Besonderheit

Immer häufiger stellt sich für uns die Frage: war wirklich ein so langer Rechtsstreit erforderlich, wenn doch am Ende ein Vergleich steht, der oft schon während des Verfahrens erkennbar war? Ist der Rechtsstreit wirklich unvermeidbar oder wollen wir gerade in Zivilverfahren einfach in unserer Rechtskultur "unser Recht behalten"?

Wir bieten als geprüfter "Industrie-Mediator" eine zeitnahe und kostensparende Alternative. Das Mediationsverfahren (ADR - Alternative Dispute Resolution") - nicht zu verwechseln mit der Schlichtung - ist in Deutschland vor allem bei Streitigkeiten im privaten Umfeld 'en vogue'.

Im Bereich gewerblicher Auseinandersetzungen ist die Mediation erst in den angelsächsischen Staaten und in Fernost verbreitet. Die Vorteile liegen jedoch klar auf der Hand - eine schnelle Lösungsfindung ohne Verlust der jeweiligen Rechtsposition, falls doch der Gang zum Gericht unvermeidbar ist.

Im Konfliktfall sind wir gerne Ihr Ansprechpartner.