Vollständigkeitserklärung

 

Hersteller und Vertreiber, die jährlich mehr als z. B. 30 t  Kunststoffverpackungen an private Endverbraucher (bzw. gleichgestellte Anfallstellen) in Verkehr bringen, müssen jährlich eine Vollständigkeitserklärung über die von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterialien bei der örtlichen IHK hinterlegen. Unsere Sachverständigen für Verpackungsentsorgung unterstützen Sie bei der Datenermittlung, bewahren Sie vor den Fallstricken der Verordnungsvorgaben und bestätigen Ihre Vollständigkeitserklärung mit der gesetzlich geforderten elektronischen Signatur.