Gefahrstoffe Betriebshandbücher

Gefahrstoffe, optimal und sicher lagern

Viele Stoffe und Gemische sind nach heutiger Rechtslage als Gefahrstoff eingestuft und müssen entsprechend gekennzeichnet werden, um die Nutzer auf die Gefahren hinzuweisen.

Der Gesetzgeber stellt an Sie als Produzent oder als Vertreiber auch Anforderungen an die rechtssichere Lagerung und den rechtssicheren Transport. Letzteres wird durch das Gefahrgutrecht umgesetzt.

Bei der Lagerung von Gefahrstoffen sind verschiedene Vorschriften hinsichtlich physikalischer, gesundheitlicher und umweltrechtlicher Gefahren einzuhalten. Hierbei handelt es sich sowohl um Vorschriften auf EU-Ebene als auch auf Bundesebene und aufgrund des föderalen Aufbaus auch um Vorschriften auf Ebene der einzelnen Bundesländer.

Größere Lagerprojekte stellen auch Architekten aufgrund dieser Vorschriftensituation und den erfolgten Änderungen vor Probleme.

Hier helfen wir gerne als unterstützender Partner durch Erstellung eines Lasten- oder Pflichtenheftes für den Fachplaner weiter. Das von uns erstellte Lasten- oder Pflichtenheft listet die Anforderungen aus den baurechtlichen Vorschriften im Hinblick auf Gefahrstoffe basierend auf den Planungsdaten des Bauherrn auf. Diese dienen dem Fachplaner dann als Grundlage, dem Bauherrn konkrete Alternativen für eine Ausführung vorzuschlagen.

Da im Rahmen des Lasten-/Pflichtenheftes die Anforderungen aus den zutreffenden Vorschriften zusammengetragen werden, erleichtert es Behörden die genehmigungsrechtliche Bewertung und wird deshalb in der Regel auch Bestandteil der Genehmigung.

Neben der Erstellung des Lasten-/Pflichtenheftes können wir auch bei Behördenterminen fachtechnisch dem Bauherrn zur Seite stehen, insbesondere mit gutachterlichen Bewertungen, wenn Abweichungen von den Standardanforderungen notwendig werden. Des Weiteren kann auch Hilfestellung bei der Umsetzung der notwendigen Abnahmen und Prüfungen geleistet werden.

 

Betriebshandbücher

Um die Lageranlage in Betrieb zu nehmen, müssen auch vielfältige Unterlagen zu der Anlage bereit und aktuell gehalten werden. Im Betriebshandbuch sind diese anlagenspezifischen Daten übersichtlich und griffbereit für Behördenbegehungen gut aufgehoben. Hierbei sind Teile obligatorisch, während andere von den Besonderheiten des Betriebes abhängig sind.

Wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung dieses Betriebshandbuchs nicht nur inhaltlich, sondern bei Bedarf auch in der betrieblichen Praxis.