DPG

Was Sie vielleicht schon wissen

Nach den Vorgaben der Verpackungsverordnung besteht in Deutschland eine weitreichende Pfandpflicht für bestimmte Einweggetränkeverpackungen. Für Vertreiber von pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen gelten umfangreiche Rücknahmepflichten. Grundsätzlich muss jeder Vertreiber alle pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen zurücknehmen, die er im Sortiment führt.

Die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) stellt den organisatorischen und rechtlichen Rahmen für die Rücknahme und das Pfandclearing pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen bereit. Es bestehen für alle, die sich am Pfandsystem der DPG beteiligen (Automatenhersteller, Zählzentren, Pfandkontenführer, Handelsdienstleister (H-DL), Verwender von DPG-Farbe etc.) unterschiedliche Anforderungen aufgrund der DPG-Vorgaben.

Neben unserer Tätigkeit als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Verpackungs­entsorgung sind wir seit Beginn des DPG-Systems für die Überprüfung und Zertifizierung der entsprechenden Vorgaben anerkannt (Einhaltung der DPG-Kriterien für Zählzentren und Rück­nahmeautomaten[1], seit Juli 2009 auch für Verwender von DPG-Farbe).

 

Zertifizierung von Rücknahmeautomaten

Diese Dienstleistung richtet sich an Hersteller von Rücknahmeautomaten pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen.

Die Richtlinie der Deutschen Pfandsystem GmbH über die Zertifizierung von Rücknahmeautomaten sieht die nachfolgenden Kriterien vor, die von unserer anerkannten DPG-Zertifizierungsstelle und ihren erfahrenen Auditoren überprüft werden.

Unsere Leistung

  • Typ-Prüfung Ihrer Rücknahmeautomaten. Nach erfolgreicher Typ-Prüfung erstellen wir Ihnen eine Typbescheinigung, diese gilt als Voraussetzung für den Betrieb von Automaten im DPG-System.
  • Zur Aufrechterhaltung der Typzulassung ist in einem Zeitraum von 6 Monaten nach der bestandenen Typ-Prüfung eine Erstzertifizierung durch unsere Sachverständigen erfor­derlich. Hierbei wird für jeden Automatentyp eine festgelegte Anzahl an aufgestellten Automaten ausgewählt und in einem Feldtest die Einhaltung der DPG-Vorgaben überprüft.

Bei positivem Prüfergebnis erhalten Sie ein Zertifikat mit 12-monatiger Gültigkeit.

  • Die 12-monatige Gültigkeit setzt einen Überwachungsvertrag zwischen Ihnen und uns voraus, in dem eine jährliche Wiederholungsprüfung vereinbart wird (der Prüf­umfang verringert sich bei den ersten beiden Wiederholungsprüfungen).
  • Darüber hinaus stehen wir Ihnen für weitergehende Prüftätigkeiten (z. B. Prüfung der Gerätesicherheit in Kooperation mit anerkannten Prüfstellen) zur Verfügung.

 

Zertifizierung von Zählzentren (ZZ) nach DPG-Kriterien

Diese Dienstleistung richtet sich an die Betreiber der Zählzentren von pfandpflichtigen Ein­weggetränkeverpackungen.

Die Vorgaben der Deutschen Pfandsystem Gesellschaft (DPG) sehen das folgende Prüfverfahren für die Zulassung eines Zählzentrums vor: Die Zulassung eines Zählzentrums erfolgt durch die DPG nach abgeschlossener Vorprüfung durch eine von der DPG anerkannte Zertifizierungsstelle (Umweltkanzlei). Die Vorprüfung wird nach spätestens sechs Monaten um die Erstzertifizierung des Zählzentrums komplettiert.

Unsere Leistung

  • Entsprechend den DPG-Vorgaben erfolgt im Rahmen der Vorprüfung die Beurteilung der von Ihnen einzureichenden Unterlagen, die Durchführung des erforderlichen standar­disierten Lesbarkeitstests sowie die Begutachtung Ihrer betrieblichen Infrastruktur. Spätestens 6 Monate nach der Vorprüfung muss die Erstzertifizierung abgeschlossen sein.
  • Im Rahmen der Erstzertifizierung erfolgen eine Dokumentenprüfung, die Vor-Ort-Begutachtung Ihrer betrieblichen Infrastruktur sowie die Durchführung eines weiteren Lesbarkeitstests. Abgeschlossen wird die Prüfung mit der Auswertung des Lesbarkeits­tests und der Berichtserstellung. Bei positivem Prüfergebnis erhalten Sie ein Zertifikat mit 12-monatiger Gültigkeit.
  • Die 12-monatige Gültigkeit setzt einen Überwachungsvertrag zwischen Ihnen und uns voraus, in dem eine jährliche Wiederholungszertifizierung vereinbart wird.

IT-Sicherheit

Die Überprüfung der IT-Sicherheit ist Bestandteil der Zertifizierung von Zählzentren und Rück­nahmeautomaten. Grundsätzlich ist von der DPG gefordert, dass der einzubindende IT-Partner durch Sie beauftragt wird und an allen Prüfteilschritten (ZZ-Vorprüfung / Zertifizierung, Typzulassung und Zertifizierung von Automaten) zu beteiligen ist.

Bitte beachten Sie deshalb, dass die Überprüfung der IT-Sicherheit in Kombination mit unserer Prüfung (Zertifizierung der Zählzentren / Rücknahmeautomaten) durchgeführt wird. Hierzu arbeiten wir – wie von der DPG gefordert – mit den BSI gelisteten Unternehmen „datenschutz cert GmbH“ und „media transfer AG“ zusammen.

 

Ihr Vorteil: Ein zentraler Ansprechpartner für alle DPG-Prüfungen.

 

Zertifizierung von Verwendern von DPG-Farbe

Diese Dienstleistung richtet sich an Verwender von DPG-Farbe, die die spezielle Farbe in Form des DPG-Sicherheitskennzeichens auf Verpackungskörper, Verpackungsetiketten oder Auf­kleber aufbringen.

Die Verwender von DPG-Farbe dürfen die Farbe bei zugelassenen Herstellern nur erwerben, wenn sie entsprechend den Vorgaben der DPG zertifiziert und zugelassen sind. Die Zertifizierung erfolgt durch eine von der DPG zugelassene Zertifizierungsstelle (Umweltkanzlei).

Unsere Leistung

  • Entsprechend den DPG-Vorgaben erfolgt im Rahmen der Stufe-1-Zertifizierung (Sicher­heitszertifizierung) eine Vor-Ort-Begutachtung nach DPG-Richtlinie. Dabei werden die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen und die betriebliche Infrastruktur begutachtet. Nach bestandener Überprüfung wird ein Prüfbericht und ein Stufe-1-Zertifikat ausgestellt, welches 6 Monate Gültigkeit besitzt. Dies ist die Voraussetzung für die Zulassung als Verwender von DPG-Farbe. Zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung muss spätestens 6 Monate nach bestandener Sicherheitszertifizierung ein Prozessaudit zum betrieblichen Farbmanagement (Stufe-2-Zertifizierung) abgeschlossen sein.
  • Im Rahmen der Stufe-2-Zertifizierung (Prozesszertifizierung) erfolgen eine stichproben­artige Überprüfung der für jeden zertifizierten Standort erstellten Bilanz der DPG-Farbe und der Einhaltung der DPG-Vorgaben bezüglich der hergestellten Produkte (Qualitäts­merkmale), sowie die Überprüfung des Weiterbestehens der Voraussetzungen für die Stufe-1-Zertifizierung (DPG-Prüfliste). Abgeschlossen wird die Prüfung mit der Berichts­erstellung. Bei positivem Prüfergebnis erhalten Sie ein Zertifikat mit 12-monatiger Gültigkeit (Stufe-2-Zertifikat).
  • Die 12-monatige Gültigkeit setzt einen Überwachungsvertrag zwischen Ihnen und uns voraus, in dem eine jährliche Wiederholungszertifizierung vereinbart wird. Bei der Wiederholungszertifizierung werden die Vorgaben der Zertifizierungsrichtlinie auf Einhaltung geprüft.

 

 

Haben Sie Interesse an weitergehenden Informationen?

 

 

Dipl.-Ing. Susann Sager
– Leiterin der Zertifizierungsstelle / Auditorin –
 T.: +49 (0) 351 . 795 242 - 44
susann.sager@umweltkanzlei.de

 

Christian Funke
– Auditor –
 T.: +49 (0) 511 . 228 514 - 13
christian.funke@umweltkanzlei.de