DIN

Legen Sie Wert auf eine umweltfreundliche Unternehmenspolitik?

Wollen Sie Ihren Beitrag zur Ressourcenschonung leisten und dabei noch Materialkosten einsparen?

Dann lassen Sie Ihre Verpackungen von uns nach europäischen Vorgaben überprüfen und die Einhaltung der DIN EN 13427 offiziell durch ein Testat bestätigen.

Die europäische Dachnorm DIN EN 13427 gibt Bedingungen zur Verpackungsminimierung sowie der Einhaltung von Schwermetallgrenzwerten vor. Weiterhin existieren 4 weitere Unternormen, die jeweils Vorgaben zur Wiederverwendbarkeit, stofflichen bzw. thermischen Verwertbarkeit sowie der biologischen Abbaubarkeit von Verpackungen definieren.

Wenn Sie Interesse haben, Ihre Verpackungen nach einer oder mehrerer dieser Kriterien überprüfen zu lassen und Ihren Kunden Ihren Beitrag zur Ressourcenschonung anhand eines offiziellen Testats nachweisen wollen, dann melden Sie sich bei uns. Wir beraten Sie gerne, welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen, welche Unterlagen Sie benötigen und wie sie ihren Verpackungsprozess optimieren können.

 

Auditgrundlage

  • DIN EN 13427 – Anforderungen an die Anwendung der Europäischen Normen zu Ver­packungen und Verpackungsabfällen
  • EN 13428 – Spezifische Anforderungen an die Herstellung und Zusammensetzung – Ressourcenschonung durch Verpackungsminimierung
  • EN 13429 – Verpackung – Wiederverwendung
  • EN 13430 – Anforderungen an Verpackungen für die stoffliche Verwertung
  • EN 13431 – Verpackung – Anforderungen an Verpackungen für die energetische Verwer­tung, einschließlich Spezifikation eines Mindestheizwertes
  • EN 13432 – Anforderungen an die Verwertung von Verpackungen durch Kompostierung und biologischen Abbau – Prüfschema und Bewertungskriterien für die Einstufung von Verpackungen

 

Zielgruppe

  • Herstellende Unternehmen
  • Inverkehrbringer von verpackten Waren

 

Unsere Dienstleistungen

  • Prüfung der Maßnahmen zur Ressourcenschonung durch Verpackungsminimierung nach EN 13428 anhand einer Selbstauskunft
  • Prüfung der Einhaltung der vorgeschriebenen Schwermetallgrenzwerte anhand eines Laborberichts
  • Prüfung der Eignung zur stofflichen Verwertung EN 13430 anhand von Herstellerangaben und/oder einer vorliegenden Beispielverpackung
  • Prüfung der Eignung zur Wiederverwendung nach EN 13429 anhand von Hersteller­angaben und/oder einer vorliegenden Beispielverpackung
  • Prüfung der Eignung zur biologischen Abbaubarkeit nach EN 13432 anhand eines Labor­berichtes
  • Auf Wunsch: Verpackungsdatenerhebung beim Hersteller / Lieferanten zur Bestimmung der Verpackungseigenschaften (kann auch kombiniert mit einer Vollständigkeits­erklärung nach § 11 VerpackG durchgeführt werden)
  • Erstellen eines Auditbericht zur Beurteilung der Verwertbarkeit nach DIN EN 13427.

 

Ihre Vorteile

  • Unabhängige, neutrale Beratung zu organisatorischen und technischen Prozessen der Verpackungsminimierung

  • qualifizierte Ermittlung und Bewertung der Verpackungsdaten
  • Audit ist anwendbar auf eine Vielzahl von verschiedenen Verpackungsgruppen und Verpackungsarten
  • Innerhalb der Dachnorm DIN 13427 können die Einhaltung der Unternormen EN 13429 bis EN 13432 separat und unabhängig voneinander geprüft werden.
  • offizielle Bestätigung der Einhaltung europäischer Vorgaben zur Verpackungsmini­mierung, Wiederverwendung und Verwertung durch ein Testat

                                                        

Möchten Sie weitergehende Informationen? Sprechen Sie uns an!

Peter Meyer
T.: +49 (0) 511 . 228 514 - 15
Peter.Meyer@umweltkanzlei.de