Elektronische Abfallnachweise

Seit dem 1. April 2010 ist die elektronische Nachweisführung für Abfallerzeuger, Beförderer und Entsorger obligatorisch. 

Ab dem  01.02.2011 wird die qualifizierte elektronische Signatur nun auch für Erzeuger und Beförderer von gefährlichen Abfällen zur Pflicht.
Abfallnachweise wie z.B. Begleitscheine und Entsorgungsnachweise können nur noch elektronisch erstellt werden und müssen von allen am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) Beteiligten (Erzeuger, Beförderer und Entsorger) elektronisch signiert werden.

 

Hintergrund

Alle Unternehmen, die gefährliche Abfälle (gem. § 3 (1) Ziffer 8 KrW/AbfG) erzeugen, befördern oder entsorgen, müssen das elektronische AbfallNachweisVerfahren (eANV) verwenden. D. h. alle am Verfahren Beteiligte (Erzeuger, Beförderer und Entsorger) müssen sich bei der Zentralen KoordinierungsStelle der Länder (ZKS-Abfall) registrieren lassen.

Was hat sich geändert?
  • Die Papierformulare (Durchschreib-Formularsätze) wurden ab dem 01.04.2010 durch elektronische Formulare ersetzt und können am eigenen PC mit Internetanschluss ausgefüllt und verwaltet werden.
  • Ein elektronisches Register ersetzt das Nachweisbuch
  • Die Unterschrift auf den rechtsverbindlichen Dokumenten wird durch die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt
  • Der Datenverkehr zwischen Erzeugern, Beförderern, Entsorgern und Behörden wird bundesweit einheitlich über die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS-Abfall) geführt.

Diese Umstellung betrifft neben der technischen Ausstattung vor allem die organisatorische Abwicklung der Entsorgung in Ihrem Betrieb.

Sofern Sie bislang noch keine Vorkehrungen für die Umsetzung des eANV in Ihrem Unternehmen getroffen haben, kümmern Sie sich jetzt!

Umweltkanzlei unterstützt Sie sowohl als Abfallerzeuger als auch als Beförderer Schritt für Schritt bei der Umsetzung.


Wir beraten und unterstützen Sie gern in folgenden Punkten:

  1. Erstellung eines Abfallkatasters inkl. Entsorgungskosten
    • Erfassung aller gefährlichen Abfälle und Mengen, die in Ihrem Betrieb anfallen.
  2. Analyse und Bewertung der aktuellen Situation auf Basis des Abfallkatasters
    • Kleinmengenerzeuger
    • Welche Ausnahmeregelungen treffen zu?
  3. Erststellung eines individuellen Leitfadens zur Organisation der Betriebsabläufe
    • Kennen Sie Ihre Erzeugernummer?
    • Verfügen Sie über die notwendige Hardware?
    • Sind die Betriebsabläufe auf das neue Verfahren abgestimmt?
  4. Unterstützung bei der Registrierung bei der ZKS
  5. Unterstützung bei der Auswahl einer bedarfsgerechten EDV-Lösung
    • Übersicht der am Markt verfügbaren eANV-Lösungen (Länder-eANV, Kommerzielle Abfallwirtschaftsprogramme)

Unsere Berater helfen Ihnen mit langjähriger Kompetenz und Kenntnissen der Entsorgungsbranche.

Ihr persönlicher Ansprechpartner:
Frau Katharina Endler

Tel.: +49 (0) 5066 90099-21
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