Elektronische Abfallnachweise
Nur noch wenige Wochen bis zum 1. April 2010. Dann wird die elektronische Nachweisführung für Abfallerzeuger, Beförderer und Entsorger zur Pflicht.
Mit der neuen Nachweisverordnung erfolgt die Umstellung des Nachweisverfahrens von der Papierform auf die papierlose elektronische Form.
Alle Unternehmen, die gefährliche Abfälle (gem. § 3 (1) Ziffer 8 KrW/AbfG) erzeugen, befördern oder entsorgen, müssen künftig das elektronische AbfallNachweisVerfahren (eANV) verwenden. D. h. alle am Verfahren Beteiligte (Erzeuger, Beförderer und Entsorger) müssen sich bei der Zentralen KoordinierungsStelle der Länder (ZKS-Abfall) registrieren lassen, damit Sie Zugang zur Teilnahme am eANV erhalten.
Was ist neu?
- Die Papierformulare (Durchschreib-Formularsätze) werden ab dem 01.04.2010 durch elektronische Formulare ersetzt und können am eigenen PC mit Internetanschluss ausgefüllt und verwaltet werden.
- Ein elektronisches Register ersetzt das Nachweisbuch
- Die Unterschrift auf den rechtsverbindlichen Dokumenten wird durch die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt
- Der Datenverkehr zwischen Erzeugern, Beförderern, Entsorgern und Behörden wird bundesweit einheitlich über die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS-Abfall) geführt.
Diese Umstellung betrifft nicht nur die Hard- und Software, sondern auch die organisatorische Abwicklung der Entsorgung in Ihrem Betrieb.
Eine Prüfung verschiedener Ausnahme- und Übergangsregelungen ist unumgänglich.
Bereiten Sie sich jetzt vor und schaffen Sie die Voraussetzungen für eine reibungslose Umsetzung
Die Umweltkanzlei unterstützt Sie sowohl als Abfallerzeuger als auch als Beförderer / Entsorger Schritt für Schritt bei der Umsetzung.
Wir beraten und unterstützen Sie gern in folgenden Punkten:
- Erstellung eines Abfallkatasters inkl. Entsorgungskosten
- Erfassung aller gefährlichen Abfälle und Mengen, die in Ihrem Betrieb anfallen.
- Analyse und Bewertung der aktuellen Situation auf Basis des Abfallkatasters
- Kleinmengenerzeuger
- Welche Ausnahmeregelungen treffen zu?
- Erststellung eines individuellen Leitfadens zur Organisation der Betriebsabläufe
- Kennen Sie Ihre Erzeugernummer?
- Verfügen Sie über die notwendige Hardware?
- Sind die Betriebsabläufe auf das neue Verfahren abgestimmt?
- Unterstützung bei der Registrierung bei der ZKS
- Unterstützung bei der Auswahl einer bedarfsgerechten EDV-Lösung
- Übersicht der am Markt verfügbaren eANV-Lösungen (Länder-eANV, Kommerzielle Abfallwirtschaftsprogramme)
Unsere Berater helfen Ihnen mit langjähriger Kompetenz und Kenntnissen der Entsorgungsbranche.
Ihr persönlicher Ansprechpartner:
Herr Bernd Hermening
Tel.: +49 (0) 5066 90099-2
Onlineformular
|