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News‹‹‹ ÜbersichtSonderdruck „Elekronisches Nachweisverfahren“, 05.03.2010 Elektronische Nachweisführung: Start zum 1. April 2010 Mit der Novellierung der Nachweisverordnung und Ihrem Inkrafttreten im Februar 2007 wurde die elektronische Nachweis- und Registerführung in der Abfallwirtschaft mit Wirkung vom 1.4.2010 eingeführt. Wer sich bislang noch nicht mit der Thematik auseinandergesetzt hat, sollte dies schleunigst nachholen! UMWELTKANZLEI hat diesbezüglich in Zusammenarbeit mit Rechtsanwältin Maren Heidmann eine Sonderpublikation im ecomed-Verlag herausgegeben. Einen Auszug können Sie nachfolgend herunterladen. Bei Fragen und für weitere Informationen steht Ihnen unsere Autorin unter folgenden Kontaktdaten gern zur Verfügung: Frau Katharina Endler Tel.: +49 (0) 50 66 / 900 99 8 Bitte zögern Sie nicht uns bei weiteren Fragen im Bereich elektronische Nachweisführung anzusprechen. Unsere Berater helfen Ihnen mit langjähriger Kompetenz und Kenntnissen der Entsorgungsbranche. Ihr persönlicher Ansprechpartner: Herr Bernd Hermening Tel.: +49 (0) 5066 90099-2 zum Download ›› zum Onlineformular ›› |