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Handbuch "Der Abfallbeauftragte" - 29. Ergänzungslieferung erschienen, 08.01.2010
Inhalte der Ergänzungslieferung im Überblick
Ab 01.04.2010 ist die elektronische Nachweis- und Registerführung für gefährliche Abfälle verbindlich. Die Pflicht trifft alle in der Entsorgungskette beteiligten Akteure (Erzeuger, Beförderer, Einsammler, Entsorger), die gefährliche Abfälle erzeugen, transportieren und entsorgen.
Mit dem Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung ergeben sich für die Entsorgungspraxis in den Unternehmen zahlreiche betriebliche Änderungen. Der wesentliche Punkt ist die verbindliche Einführung der elektronischen Nachweisführung für gefährliche Abfälle unter Nutzung der digitalen Signatur. Mit der Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) wird das bisher aufwendige und papiergebundene Verfahren auf eine schnellere elektronische Verarbeitung umgestellt. Für die Umsetzung bedarf es entsprechender EDV-Lösungen. Die umfangreichste Lösung ist die Implementierung einer eigenen EDV-Lösung, die mit den gängigen Systemen und Schnittstellen der Behörden und Entsorgungsunternehmen kompatibel ist. Weitere Alternativen sind die Nutzung einer Providerlösung durch Erwerb einer Software bzw. Lizenz oder die Nutzung des von den Ländern zur Verfügung gestellten Webportals ("Länder-eANV").
In der vorliegenden Ergänzungslieferung informieren wir Sie über die rechtlichen Hintergründe zur elektronischen Nachweis- und Registerführung und geben Ihnen eine Marktübersicht der in 2009 verfügbaren EDV-Lösungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ab April 2010. Die Pflichten des Entsorgers zum elektronischen Abfallnachweisverfahren sind in einem gesonderten Kapitel zusammengefasst.

Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 30. Juni 2009 ist das neue Batteriegesetz (BattG) formell in Kraft getreten. Die wesentlichen Bestimmungen und Neuregelungen gegenüber der bisherigen Batterieverordnung (BattV) greifen ab dem 01. Dezember 2009. Die umfangreichsten Änderungen betreffen Hersteller und Importeure, die Batterien in Deutschland erstmals in Verkehr bringen. Die vorliegende Ergänzungslieferung informiert Sie umfangreich über das neue Batteriegesetz.


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