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Batteriengesetz - jetzt rechtzeitig umsetzen! , 29.10.2009
Umweltkanzlei stellt Sachverständige für Batterien
Sie sind Hersteller oder Importeur von Batterien (auch in Geräten!) und möchten nach dem neuen Gesetz über Batterien und Akkumulatoren (kurz BattG) auf der sicheren Seite sein?
Wussten Sie, dass ein Vertreiber zum Hersteller werden kann?

Haben Sie sich schon über die neuen Anforderungen aus dem BattG informiert?
  • Definition verschiedener Batteriearten
  • definierte Verkehrsverbote
  • Anzeigepflicht für Hersteller
  • Kennzeichnung von Batterien
  • Hinweis- und Informationspflichten
  • Teilnahme am Gemeinsamen oder herstellereigenen Rücknahmesystem
  • Anforderungen bei Behandlung und Verwertung von Batterien

    Wir unterstützen Sie als unabhängige Sachverständige für Batterien kompetent bei der Lösung Ihrer Detailfragen.

    Für Fragen steht Ihnen unser Herr Thomas Meyer (Tel.: 05066 / 900 99-3) gerne zur Verfügung.



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