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News‹‹‹ ÜbersichtZertifizierung von Verwendern DPG-Farbe, 16.07.2009 Umweltkanzlei nun auch zugelassene Zertifizierungsstelle Für die Rücknahme und Kennzeichnung pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen erstellt die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) einheitliche Standards. Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen sind zur Erkennung der Pfandwerthaltigkeit mit einem Sicherheitskennzeichen zu versehen. An dieses Kennzeichen werden spezielle Anforderungen gestellt, z.B. kontrollierter Umgang mit DPG-Farbe. Zur Gewährleistung der Sicherheit des DPG-Systems ist die für das Sicherheitskennzeichen verwendete DPG-Farbe nur von zugelassenen Herstellern zu beziehen. Die Verwender von DPG-Farbe (Aufbringen der Farbe auf Verpackungskörper, Verpackungsetiketten oder DPG-Aufkleber) müssen nach DPG-Vorgaben zertifiziert sein. Die Umweltkanzlei als zugelassene Zertifizierungsstelle der DPG für Zählzentren und Rücknahmeautomaten übernimmt nun auch die Zertifizierung von Verwendern von DPG-Farbe. Weitere Informationen erhalten Sie von: Dr. Hans-Bernhard Rhein Tel.: 05066 / 900 99-0 Fax: 05066 / 900 99-9 |