News




‹‹‹ Übersicht
Handbuch "Der Abfallbeauftragte" - 26. Ergänzungslieferung erschienen, 24.03.2009
Inhalte der Ergänzungslieferung im Überblick
Mit dieser Ergänzungslieferung erhalten Sie Informationen hinsichtlich der Zuordnung gefährlicher Abfälle nach den Gefahrgutvorschriften sowie die zu beachtenden Vorschriften hinsichtlich Einstufung, Verpackung und Begleitpapiere (Kapitel 5.2.1.5). Auf Basis des ADR 2009 wurde dieser Klassifizierungsleitfaden für gefährliche Abfälle aktualisiert. Mit der Änderung des ADR zum 01.01.2009 wurde eine Vereinfachung der Abfall-Klassifizierung eingeführt.

In der abfallwirtschaftlichen Gesetzgebung gab es sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene Änderungen. Das EG-Abfallrecht wurde durch die novellierte Fassung der Abfallrahmenrichtlinie geändert. Hinweise hierzu sind dem Kapitel 3.1.1.1 zu entnehmen. Wesentliche Inhalte dieser Richtlinie sind im Kapitel 3.3 „Grundentscheidungen der Abfallentsorgung“ zusammengefasst. Ergänzend zu dieser Thematik erhalten Sie Schulungsfolien, denen Sie die neue Abfallhierarchie und die Voraussetzungen zum Ende des Abfallbegriffes entnehmen können.

Im deutschen Abfallrecht wurde die Verpackungsverordnung geändert. Die 5. Novelle ist seit dem 01.01.2009 in Kraft. Die sich daraus ergebenden Änderungen sind im Kapitel 5.2.2. dargelegt und gliedern sich folgendermaßen:
• Aktualisierung des Kapitels 5.2.2.1: „Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfällen“
• Ersetzen des bisherigen Kapitels 5.2.2.2 mit der Thematik „Branchenlösung“
• Neues Kapitel 5.2.2.6 zur „Vollständigkeitserklärung“



Weitere Informationen zum Handbuch finden Sie hier.