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Neue EU Kennzeichnungsverordnung am 31.12.2008 veröffentlicht, 15.01.2009
neue Piktogramme, Gefahren- und Sicherheitshinweise
Die neue Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird bis zum 1.6.2015 die bisherigen Richtlinien 67/548/EWG („Stoffrichtlinie“) und 1999/45/EWG („Zubereitungsrichtlinie“) ersetzen und dabei das über die UN entwickelte weltweit angewandte System der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen weitgehend übernehmen.

Die relevanten Aussagen der neuen Verordnung haben wir für Sie kurz zusammengestellt:

• Inkrafttreten: 20.01.2009.

• Anwendungspflicht : für Stoffe ab 01.12.2010, für Gemische (Zubereitungen) ab 01.06.2015.

• Nur für Stoffe gilt vom 1.12.2010 bis 1.6.2015 Einstufungspflicht sowohl nach neuer als auch alter Vorschrift, während die Kennzeichnung und die Verpackung nach neuer Verordnung erfolgen muss.

• Anwendung der Verordnung auch vor den genannten Terminen erlaubt.

Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender unterliegen der Verpflichtung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung:
Vor dem in Verkehr bringen sind die Stoffe und Gemische einer Gefahreneinstufung (gem. Titel II) zu unterziehen.

• Nicht in Verkehr gebrachte Stoffe unterliegen ebenso den Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten, sofern es sich um registrierungspflichtige oder meldepflichtige Stoffe (gem. REACH) handelt.

• Werbung für gefährlich eingestufte Stoffe muss auf die Gefahrenklasse/Gefahrenkategorie hinweisen.

• Werbung für gefährlich eingestufte Gemische oder nach Artikel 25 Absatz 6 geregelte Gemische für private Endverbraucher muss die Gefahreneigenschaften nennen, wenn ein Kauf ohne vorherige Ansicht der Kennzeichnung möglich ist.

• Ausgenommen von den Vorschriften der Verordnung sind u.a. Abfälle sowie für den Endverbraucher bestimmte Fertigerzeugnisse wie (Tier-)Arzneimittel, Kosmetika, Medizinprodukte / medizinische Geräte, Lebensmittel und Futtermittel.


Haben Sie Fragen zu den Neuerungen oder benötigen Hilfe bei der Umsetzung der Verordnung? Unser Herr Dr. Streibel steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Tel: 05066 / 900 99-6
Hans-Juergen.Streibel@umweltkanzlei.de