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News‹‹‹ ÜbersichtMarktaufsichtsbehörden kontrollieren vermehrt Schadstoffgehalte in Produkten, 02.12.2008 Grenzwertüberschreitungen trotz Verträge mit Zulieferern Jüngste Fälle zeigen, dass Gewerbeaufsichtsämter vermehrt Schadstoffgehalte in Produkten kontrollieren. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Cadmiumgehalte nach ChemVerbotsV gerichtet, die nicht selten in Kunstoffen als Stabilisatoren eingesetzt werden. Gemeinsam mit unseren Kunden durchgeführte Laboranalysen zeigen, dass trotz bestehender Verträge mit dem Zulieferer nach RoHS (Elektrogeräte), ChemVerbotsV und BedarfsgegenständeV (z.B. Spielzeuge) Schadstoffgrenzwerte überschritten werden. Nach Berichten zufolge verlassen sich Unternehmen auf die Verträge mit ihren Zulieferern, was aber nicht vor einer Auseinandersetzung mit dem Staatsanwalt schützt, wenn durch behördliche Kontrollen Schadstoffgehalte oberhalb der Grenzwerte festgestellt werden. Erst wenn ein Inverkehrbringungsverbot mit der Aufforderung zum Rückruf und anschließender Entsorgung aller betroffenen Produkte ausgesprochen wird, wird deutlich, dass sich Importeure und Hersteller im Rahmen der Produktverantwortung nicht alleine auf die Verträge mit ihren Zulieferern verlassen können. Deshalb unterstützen wir Unternehmen bei der Minimierung der Risiken, in dem wir gemeinsam ein Prüfkonzept erstellen, das es den Herstellern und Importeuren ermöglicht, selbstständig bestimmte Produkte stichprobenartig auf relevante Schadstoffe hin zu untersuchen. Dienstleistung Qualitätsoffensive ›› |