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News‹‹‹ ÜbersichtRecycling und REACH: aktuelle Informationen zur Problematik, 02.07.2008 Warum Sie als Recycler vorregistrieren sollten Mit dem 1. Juni 2008 hat die halbjährliche Vorregistrierungsphase begonnen. Auch als Recycler sind sie davon direkt betroffen: Gem. Art. 2 Abs. 7 Buchstabe d der REACH-VO ist die Registrierung von Stoffen nicht erforderlich, wenn dieser in der Gemeinschaft zurückgewonnene Stoff schon registriert ist und mit den registrierten Stoffen identisch ist sowie notwendige Daten beim Unternehmen vorliegen, der den Stoff zurückgewinnt. Derzeit ist jedoch noch kein Stoff registriert, so dass diese Bedingung(en) nicht erfüllt sind bzw. erfüllt werden können. Mit der Vorregistrierung können Sie alle Fristen nutzen, die REACH bietet – konkret: wenn Sie vorregistriert haben, können Sie in jedem Fall ab 1.1.2009 weiterproduzieren oder importieren. Sie gewinnen somit Zeit und Produktionssicherheit! Zögern Sie nicht, uns bei Fragen direkt anzusprechen: Dr. Hans-Jürgen Streibel Telefon: 05066 / 900 99-6 Telefax: 05066 / 900 99-9 E-Mail: hans-juergen.streibel@umweltkanzlei.de Weitere Informationen speziell zur Problematik „REACH und Kunststoffrecycling“ finden Sie hier:
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