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Gesetzentwurf über Batterien und Akkumulatoren, 03.06.2008
Inhalte im Überblick aus dem Entwurf vom 08.05.2008
Die neuen relevanten Anforderungen aus dem BattG-Entwurf haben wir für Sie wie folgt zusammengestellt:

  • Vertriebsverbot für Gerätebatterien mit mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium
  • Einrichtung einer Gemeinsamen Stelle der Hersteller von Batterien
  • Registrierungspflicht für alle „Hersteller“ von Batterien
  • Genehmigungserfordernis für herstellereigene Rücknahmesysteme
  • Sammel- und Verwertungsquoten für Geräte-Altbatterien
  • Verbrennungs- und Deponierungsverbot für Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien
  • Erweiterte Kennzeichnungspflicht für Batterien

Sie haben Fragen zu den Neuerungen oder möchten wissen, inwieweit Sie vom neuen BattG betroffen sind? Unser Herr Thomas Meyer (Tel.: 05066/900 99-3) steht Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.


Mit folgendem Link stellen wir Ihnen den Entwurf des Batteriegesetzes (BattG) des BMU vom 08.05. 2008 zur Verfügung.


Gesetzentwurf über Batterien und Akkumulatoren vom 08.05.2008 ››