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News‹‹‹ ÜbersichtBestätigung von Mengenmeldungen für Hersteller nach ElektroG, 15.05.2008 Nachweis von Eigenrücknahmemengen zur Vorlage bei der Stiftung ear Das Ziel der Prüfungen und Bestätigungen nach § 13 (3) Satz 5 ElektroG, die wir als unabhängige Sachverständige bereits für mehr als 180 Hersteller im Auftrag von Erstbehandlungsanlagen oder deren Systemköpfe ausgestellt haben, ist, die Qualität der Nachweisbelege von kumulierten Meldemengen aus Eigenrücknahmen nach § 13 (1) Nr. 3 ElektroG und verwerteten Mengen nach § 13 (1) Nr. 4 bis 6 ElektroG zu überprüfen und auf die Nachweismängel zur Mengenmeldung hinzuweisen. Die Umweltkanzlei verfügt über 2 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Bereich Elektrogeräteentsorgung, die diese Bestätigungen für Hersteller nach § 13 (3) Satz 5 ElektroG erstellen. Gerne verweisen wir auf unsere Dienstleistungsinformation, die Sie weiter unten unter dem Link downloaden können. Für Fragen steht Ihnen unser Herr Thomas Meyer (Tel.: 05066 / 900 99-3) gerne zur Verfügung. Dienstleistung: Bestätigungen von Mengenmeldungen für Hersteller nach ElektroG ›› |