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‹‹‹ ÜbersichtStoffverbote in Elektrogeräten gem. RoHS-Richtlinie
Hersteller und Importeure sind verpflichtet, die Einhaltung der verbotenen Stoffe nach RoHS (Blei, Cadmium, Quecksilber, Chrom VI, PBB und PBDE) in allen eigen- oder fremdgefertigten Elektro-/Elektronikgeräten sicherzustellen, die ab dem 01. Juli 2006 in Verkehr gebracht werden.
Unsere unabhängigen Sachverständigen unterstützen Sie gerne:
Beratung:
- Klärung Ihrer Betroffenheit nach RoHS
- Ermittlung schadstoffrelevanter Geräte/Bauteile
- Ermitteln von Informationen von Lieferanten/aus eigener Fertigung
- Erarbeitung eines Maßnahmeplans zur Umsetzung nach RoHS
- Organisieren und Dokumentieren der RoHS-Umsetzung (Erfüllungsgrad)
Analytik:
- Erstes "Screening" verbotener Stoffe in Geräten/Komponenten/Bauteilen
- Selektive Auswahl von Komponenten/Bauteilen zur Schadstoffanalyse
- stichprobenartige Routine-Analysen schadstoffrelevanter Komponenten/Bauteile
Wenden Sie sich an unseren Sachverständigen im Bereich Elektrogeräteentsorgung, Thomas Meyer: 05066/90099-3
Unsere Leistungen: RoHS-Beratung und Analytik ›› Unsere Leistungen: RoHS-Audit ››
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