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Registrierung von Herstellern bei EAR, 09.02.2006
Viele KMU´s immer noch nicht registriert !!

    Die Registrierung ist in 4 Phasen durchzuführen:

    • Stammregistrierung,
    • Angaben zu Elektrogeräten sowie
    • Glaubhaftmachung für gewerblich genutzte Geräte (b2b) und
    • Finanzierungsgarantie für in privaten Haushalten genutzte Geräte (b2c)

    Viele Betriebe wissen nicht, ob und mit welchen Verpflichtungen sie betroffen sind.
    Wir klären Ihre Betroffenheit und führen Sie bei Bedarf durch den Registrierungsprozeß.

    Wenden Sie sich an unseren Sachverständigen im Bereich Elektrogeräteentsorgung,
    Thomas Meyer: 05066/90099-3