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EG-Detergenzienverordnung in Kraft, 08.02.2006
Seit 8. Okt. 2005 gilt unmittelbares EG-Recht für Wasch- und Reinigungsmittel.
Das deutsche Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) ist noch in Kraft; es wird derzeit überarbeitet, wobei mit einer Neufassung frühestens 2006 zu rechnen ist.

Durch die EG-Detergenzienverodnung vom 31.03.2004 gelten die Vorschriften des WRMG für Detergenzien im Sinne der EU-Verodnung nur noch insoweit, als sie dieser Vorschrift nicht widersprechen.
Für Wasch- und Reinigungsmittel, die keine Detergenzien gem. EG-Verordnung sind gelten die Regelungen des WRMG unverändert.

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Umweltkanzlei, I. Naujoks: 05066/900992