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Die novellierte Verpackungsverordnung ist in Kraft getreten., 01.05.2005
Insellösungen werden zum 1. Mai 2006 beendet, gleichzeitig wird die Pfandpflicht ausgedehnt.
Die Novellierung soll wesentlich zur Vereinheitlichung des Einwegpfandes führen. So sind mit der Neuregelung die bisher unterschiedlich bepfandeten Einwegflaschen und Dosen nun einheitlich mit einem Pfand von 25 Cent belegt.
Nach Ende der Übergangsfrist, am 1. Mai 2006 werden dann auch neben den sog. Alcopops auch Erfrischungstränke ohne Kohlensäure pfandpflichtig.
Pfandfrei bleiben nur noch Säfte, Milch und Wein sowie "ökologisch vorteilhafte" Getränkeverpackungen.
Gleichzeitig werden die "Insellösungen" beendet.