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Elektrogesetz am 23.03.2005 verkündet !!, 23.03.2005
Herstellerverpflichtungen: Registrierung ab Juni 2005 - Entsorgung ab März 2006
Das Gesetz über Elektro- und Elektronikgeräte ist am 23.03.2005 in Kraft getreten.

Darin werden Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten u. a. verpflichtet :

  • sich registrieren zu lassen
  • Geräte zu Kennzeichnen
  • Stoffverbote einzuhalten
  • zugewiesene Container von ÖRE abzuholen
  • festgelegte Informationen an Gemeinsame Stelle zu melden

Bei Rückfragen zur Umsetzung des ElektroG steht Ihnen
Herr Thomas Meyer, Tel.: + 49 (0) 5066 / 90099-3 gerne zur Verfügung

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