Der Abfallbeauftragte
Die gesetzlichen Grundlagen für die Bestellung, Aufgaben und Rechte des Abfallbeauftragten sind in §§ 58, 59, 60, 61 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und in der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfBeauftrV) von 1977 festgelegt. Eine Anpassung der Verordnung an die aktuelle Gesetzeslage ist bis dato nicht vollzogen worden. Mit dem Inkrafttreten des KrWG ergaben sich jedoch aufgrund einer Reihe von Neuerungen einige Konsequenzen, die sich auf die Arbeit eines Abfallbeauftragten auswirkten. Im Zuge der Aktualisierung bezieht sich das KrWG auch auf die Regelungen des BImSchG. Die Bestellpflicht gilt demnach:
- für jeden Betreiber (§ 59 Abs. 1 KrWG) von genehmigungsbedürftigen Anlagen gemäß
§ 4 BImSchG;
- für Anlagen, in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen;
- für Sortier-, Verwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlagen;
- für Besitzer von nach § 27 KrWG zurückgenommenen Abfällen, sofern dies aufgrund der Anlagenart bzw. deren Anlagengröße erforderlich ist (Diese beiden Bedingungen werden im § 1 der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall genauer definiert.) oder
- auf behördlicher Anordnung für Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 4 BImSchG sowie Abfallbesitzer nach § 27 KrWG (§ 58 Abs. 2 KrWG).
Die Pflichten, Aufgaben und Rechte eines Abfallbeauftragten sowie die gesetzlichen Grundlagen und Zusammenhänge mit anderen Beauftragten im Unternehmen werden Ihnen in unserem Handbuch »Der Abfallbeauftragten« vermittelt. Dabei werden die fachlichen Grundlagen für einen Abfallbeauftragten, deren Ableitungen sowie die Voraussetzungen, die ein Abfallbeauftragter erfüllen muss, aufgezeigt.
Das Handbuch enthält allgemein jeweils auf dem neuesten Stand der Erkenntnisse Informationen rund um das Thema »Abfall«. Zusätzlich erfolgen Verknüpfungen zu anderen Fachdisziplinen, die für Arbeit eines Abfallbeauftragten notwendig erscheinen.
»Der Abfallbeauftragte« als Orientierungshilfe und Nachschlagewerk bietet zum einen dem Personenkreis, der sich erstmals mit der Thematik beschäftigt die Möglichkeit, sich umfassend und zielgerichtet auf dem neusten Stand Kenntnisse im Bereich Abfall anzueignen und zum anderen auch versierten Abfallbeauftragten die Gelegenheit sich schnell und unkompliziert über Neuerungen im Bereich Abfall zu informieren. Des Weiteren werden die komplexen Rechtsvorgaben und insbesondere deren Bezüge zum Chemikalien-, Gefahrstoff- und Transportrecht übersichtlich und ohne lästige Querverweise dargestellt.
Das Handbuch wird zu Ihrem ständigen Begleiter werden - individuell angepasst durch persönliche Ergänzungen, Notizen, Unterlagen etc.
Jetzt bestellen! |