Produktverantwortung und Rücknahmepflichten 

Die Verantwortung der Hersteller und Vertreiber für recyclinggerechte Produkte umfassen die Entwicklung, den Herstellungsprozeß, den Vertrieb bis zur gezielten Rücknahme und weitestgehend stofflichen Verwertung. Gezielte Verordnungen zur Kreislaufwirtschaft konkretisieren die Anforderungen: Verpackungsverordnung, BattV, AltautoV, ElektroG, AltölV etc.

Wir finden mit Ihnen den richtigen Weg, die komplexen Anforderungen innerbetrieblich, mit Ihren Zulieferern und Vertreibern national wie international umzusetzen.Wir finden mit Ihnen den richtigen Weg, die komplexen Anforderungen innerbetrieblich, mit Ihren Zulieferern und Vertreibern national wie international umzusetzen: sei es die Erhebung von Warenmerkmalen wie Verpackungsdaten, die Stoffstromdokumentation oder die Beteiligung an Selbstentsorgerlösungen bzw. die Prüfung des Mengenstromnachweises.

Dabei umfasst das Stoffstrommanagement die Planung und Steuerung von Stoff- und Energieströmen; umwelt- und kostenrelevante Eigenschaften werden erfaßt und bilanziert. Einen verwandten Ansatz verfolgt das Life Cycle Assessment (LCA) bzw Life Cycle Costing (LCC). Dort wird jedoch die Umwelt- und Kostenbilanz eines Produktes über seinen Lebensweg analysiert.

Stichworte:

Mengenstromdokumentation, Bescheinigung nach VerpackV, Systemverträglichkeitsgutachten für schadstoffhaltige Füllgüter, Umsetzung EU-Richtlinien, Warenbestände durch statistische Gutachen, B2B-Verträge/Zuliefervereinbarungen, Entsorger-Audit, Pfandregelungen, Sortieranalysen, LCA/LCC, Umweltleitfaden für die Vertriebsorganisation, Umweltpflichten entlang der Wertschöpfungskette, Monitoring, EAR-Mengenmeldung, AR-Registrierung, Zertifizierungen, Einweg-Getränkeverpackungen