![]() |
Produktsicherheit und Haftung![]() Das Inverkehrbringen und Verwenden von Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten ist aufgrund europäischer Richtlinien und Normen durch das Geräte- und Pro-duktsicherheitsgesetz (GPSG) und die Betriebssicherheitsverordnung geregelt, sofern von ihrer Verwendung Gefahren ausgehen können. Die Erfüllung von Sicherheitsanforderungen wird einerseits durch die Konformität mit harmonisierten europäischen Normen (CE-Kennzeichen) und gegebenenfalls freiwillig durch das Zeichen für Geprüfte Sicherheit (GS) dokumentiert. Mit der Umweltkanzlei behalten Hersteller und Vertreiber den Überblick über die Verkehrsfähig-keitsanforderungen im In- und Ausland. Wir unterstützen Sie bei der Einordnung Ihrer Produkte oder Handelswaren in das Re-gelwerk, der gezielten Schadstofffidentifizierung, dem Audit von Lieferanten und Be-triebsstätten, der Umsetzung von Qualitätssicherung und Wareneingangskontrolle. Schwachstellen der Produkt- und Inverkehrbringerhaftung helfen wir zu identifizieren. Mit unserer „scope“-Dienstleistung erkennen Sie rechtzeitig Gesetzesänderungen. Stichworte:Technische Merkblätter, Verbraucherprodukte, Arbeitsmittel, Produktsicherheit, BetriebssicherheitsVO, GPSG, CE, Spielzeug, Schadstoffe, Erzeugnisse, Bedienungsanleitungen, Produktkennzeichen, CCC, Qualitätssicherung, Wareneingangskontrolle, RAPEXDienstleistungen
|