Spezielle Zertifikate und Testate

Bauartzulassung DIBt

Für die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung von Abwasserbehandlungsanlagen z.B. für Kreislaufanlagen erstellen wir die notwendigen Prüfgutachten für das DIBt.

Entsorgungsfachbetriebe

Wir zertifzieren und überwachen Ihr Unternehmen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der Entsorgungsfachbetriebeverordnung.

Erstbehandlungsanlagen nach ElektroG

Wir übernehmen die Zertifizierung ihrer Erstbehandlungsanlage entsprechend den Vorgaben nach § 11 (3) ElektroG als ö.b.u.v. Sachverständiger.

Herstellertestat nach ElektroG

Wir erstellen für Hersteller auf Basis eines Audits ein Testat, der Ihren Kunden und Zulieferern als Nachweis dient, dass Sie die Anforderungen nach ElektroG plausibel umgesetzt haben.

Bestätigung von Mengenmeldungen nach § 13 (3) ElektroG insbesondere Eigenrücknahmen nach § 9 (8) ElektroG

Wenn Sie als Hersteller oder durch Ihren Vertrieb Elektroaltgeräte individuell zurücknehmen oder sich an einem Kollektivsystem beteiligen, können Sie diese Mengen als Eigenrücknahmen in Bezug auf Ihre Abholverpflichtung aus kommunalen Mengen anrechnen lassen und zusätzliche Gebühren sparen. Darüber hinaus bestätigen wir auch Mengen in Verkehr gebrachter Elektrogeräte sowie verwertete Mengen an Altgeräten.
Unsere ö.b.u.v. Sachverständigen helfen Ihnen.

Zertifizierung von Altautoverwertern

Wir übernehmen die Zertifizierung Ihres Demontagebetriebes nach den gesetzlichen Vorgaben der Altfahrzeugverordnung und überprüfen die Anlagen- und Verfahrenseignung sowie die einzelnen Verwertungswege. Für Hersteller übernehmen wir als ö.b.u.v Sachverständige die Bestätigung der Recyclingquoten.

Rücknahmeautomaten

Die Umweltkanzlei ist zugelassene Zertifizierungstelle der DPG.

Zählzentren

Die Umweltkanzlei ist zugelassene Zertifizierungstelle der DPG.

Zertifizierung von Farbverwendern

Die Umweltkanzlei ist zugelassene Zertifizierungstelle der DPG.

Zertifizierung von Vorbehandlungs- und Verwertungsanlagen nach VerpackV

Für den obligatorischen Nachweis der ordnungsgemäßen Verarbeitung von Kunststoffverpackungen, Kunststoffverbunden, Flüssigkeitskartons und Papierverbunde zertifizieren wir Ihre Anlage zur Vorbehandlung oder Endverwertung gem. LAGA-Mitteilung Nr. 37.

Bescheinigung zum Mengenstromnachweis nach VerpackV

Wir prüfen Ihre Dokumentation und Ihren Mengenstromnachweis nach den gesetzlichen Vorgaben des Anhangs I VerpackV.

 

Weitergehende Informationen zu den obigen Punkten oder auch anderen im Bereich spezielle Zertifikate und Testate erhalten Sie von

Dr. Hans-Bernhard Rhein
Tel.: + 49 (0) 50 66 / 900 99-0
Fax: + 49 (0) 50 66 / 900 99-9