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VerpackVAnwendbarkeit VerpackVSie benötigen Unterstützung bei der Ermittlung der von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen oder eine Stellungnahme zur Definition des Erstinverkehrbringers bzw. Unterstützung bei der Abgrenzung Ihrer Vertriebswege für die Zuordnung Ihrer Produkte/Verpackungen zum privaten oder gewerblichen Endverbraucher? Wir beraten Sie als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Bereich „Verpackungsentsorgung“ gerne zum Bereich Verpackungsverordnung. Anmeldung Ihrer Verpackungen bei Dualen Systemen und BranchenlösungenWir ermitteln gemeinsam mit Ihnen die von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen und übernehmen für Sie die monatliche Meldung gegenüber den Dualen Systemen bzw. den Anbietern entsprechender Branchenlösungen. Aufbereitungs- und Verwertungsanlagen.Wir beraten Sie bei der Planung einer Behandlungsanlage bzw. zertifizieren Ihre Anlage zur Vorbehandlung oder Endverwertung gem. Pos. 2.4.3 der LAGA-Mitteilung Nr. 37 und der Verpackungsverordnung. Branchen- bzw. Freistellungslösung - § 6 (2) VerpackVWenn Sie als Erst-Inverkehrbringer Ihre verpackten Waren an Anfallstellen liefern, die dem privaten Endverbraucher gleichgestellt sind (Schulen, Gaststätten, Krankenhäuser etc.), können Sie Ihre Verpackungen entweder bei einem Dualen System anmelden oder im Rahmen einer zugelassenen Branchenlösung selbst bzw. von beauftragten Entsorgungsunternehmen zurücknehmen und verwerten (lassen). Unsere Sachverständigen für Verpackungsentsorgung ermitteln bei Ihnen als Hersteller den „branchenfähigen“ Verpackungsanteil und bestätigen die entsprechenden Mengenströme in Ihrer Vollständigkeitserklärung. Darüber hinaus erstellen unsere Sachverständigen die erforderlichen Testate für entsprechende Branchenlösungen (Branchenlösungen als Hersteller oder beauftragte Entsorgungsdienstleister). DPGDie Umweltkanzlei ist zugelassene Zertifizierungstelle der DPG und übernimmt die Zertifizierung von Zählzentren und Rücknahmeautomaten, die pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen zurücknehmen und entwerten. Darüber hinaus zertifizieren wir auch die Verwender von DPG-Farbe entsprechend den DPG-Vorgaben. GutachtenWir erstellen u.a. Gutachten zur Systemverträglichkeit von Verpackungen, zu den in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterialien, der Materialzusammensetzungen von Abfallströmen oder Anlagengutachten. Unsere Gutachten sind bei den zuständigen Landesumweltministerien sowie den Systembetreibern der Dualen Systeme anerkannt (siehe auch „Verpackungsanalyse/Verpackungsdatenerhebung“ und „Sortieranalysen“). LizenzierungWir übernehmen für Sie die Angebotsanfrage bei Dualen Systemen und die monatliche Mengenmeldung gegenüber den Systembetreibern. Darüber hinaus können wir Ihre Jahresabschlussmeldung bestätigen. Mengenstromberatung und -prüfungDer Gesetzgeber verlangt im Rahmen der Produktverantwortung von vielen Herstellern / Vertreibern die Führung eines Mengenstromnachweises und die Dokumentation der erforderlichen Quoten. Wir beraten Sie zur Erstellung des Mengenstroms bzw. prüfen Ihre Dokumentation und Ihren Mengenstrom nach den gesetzlichen Vorgaben des Anhangs I VerpackV sowie der LAGA Mitteilung Nr. 37. Abmahnungen/OrdnungswidrigkeitenSind Sie aktuell von einer Abmahnung betroffen und benötigen dringend Hilfe bei der Suche eines geeigneten Systemanbieters? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen umgehend bei der Lizenzierung und können Sie zusätzlich mit Anwälten in Verbindung bringen, die sich mit der Abwehr bzw. Schadensminimierung von Abmahnungen nach VerpackV auseinandersetzen. Selbstentsorger (siehe Branchenlösung)SortieranalysenUnsere Abfallanalysen geben sowohl Aufschluss über die stoffliche Zusammensetzung von Abfällen als auch über die chemischen und physikalischen Eigenschaften. Die Anforderungen an die Abfallanalyse richten sich nach den speziellen Erfordernissen der durchzuführenden Erhebungen. Darüber hinaus erhalten Sie mit der Abfallanalyse beispielsweise auch Vertriebs- und Marketinginformationen (Lieferanten, Produktpalette etc.). SystemverträglichkeitsprüfungVerpackungen mit schadstoffhaltigen Füllgütern dürfen nur bei Dualen Systemen unter Vertrag genommen / lizenziert werden, wenn Hersteller oder Vertreiber durch Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen die Systemverträglichkeit glaubhaft machen. Wir führen entsprechende Systemverträglichkeitsprüfungen durch. Umsetzung EuropaDie europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ist in allen 27 Mitgliedstaaten der EU in nationales Recht umgesetzt worden (mit individuellen Regelungen und Umsetzungsmöglichen in jedem einzelnen Land). Wir können Sie selbstverständlich gemäß unserem Motto – get one take all – bei der Registrierung in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten unterstützen oder Ihnen die nationalen Umsetzungsmöglichkeiten aufzeigen. Darüber hinaus beraten wir Sie gern zur Anwendung der entsprechenden CEN Normen im Verpackungsbereich und prüfen, ob Ihre Verpackungen den Anforderungen der harmonisierten CEN Normen 13427-13432 entsprechen. Überprüfung von Dualen Systemen, Selbstentsorgern und Branchenlösungen durch unsere öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für VerpackungsentsorgungVerpackungskosten senkenNachdem das Monopol des Dualen Systems Deutschland (DSD) gefallen ist, haben Hersteller und Vertreiber die Möglichkeit sich bei unterschiedlichen Dualen Systemen (Interseroh, Landbell, DSD, BellandDual, Vfw DS, VERLO, EKO Punkt etc.) oder unter gewissen Voraussetzungen an so genannten Branchenlösungen zu beteiligen. Durch die Überprüfung von Verpackungsstammdaten sowie der Vertriebswege und durch Systemanbieterwechsel können die gesetzlichen Handlungsspielräume ausgenutzt und die Verpackungskosten zum Teil erheblich reduziert werden. Vereinfachungen im Nachweiswesen § 25 KrW-/AbfGHersteller und Vertreiber, die freiwillig gefährliche Abfälle zur Verwertung zurücknehmen, haben dies der zuständigen Behörde anzuzeigen. Wir unterstützen unsere Kunden in diesen Fällen bei der Antragstellung sowie bei der Befreiung von den Nachweis- und Transportgenehmigungspflichten. Verpackungsanalyse / DatenerhebungIn der abfallrechtlichen Gesetzgebung wird in zunehmendem Maße die Einhaltung von festgeschriebenen Verwertungsquoten gefordert (VerpackV, GewerbeabfallV, BatterieV, AltfahrzeugV und ElektroG). Um diese Quoten zu ermitteln, sind jedoch detaillierte Kenntnisse über Mengen und Zusammensetzung der Stoffströme erforderlich. Da bei Herstellern, Vertreibern (insbesondere Importeuren) aber häufig nur unzureichende Verpackungsdaten vorliegen, ermitteln wir entsprechende Informationen über statistische Gutachten. Der Vorteil liegt in der statistischen Beprobung nur eines Teilwarensortiments und der anschließenden Hochrechnung im Vergleich zur vollständigen Datenerhebung. VollständigkeitserklärungHersteller und Vertreiber, die jährlich mehr als z.B. 30 t Kunststoffverpackungen an private Endverbraucher (bzw. gleichgestellte Anfallstellen) in Verkehr bringen, müssen jährlich eine Vollständigkeitserklärung über die von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterialien bei der örtlichen IHK hinterlegen. Unsere Sachverständigen für Verpackungsentsorgung unterstützen Sie bei der Datenermittlung, bewahren Sie vor den Fallstricken der Verordnungsvorgaben und bestätigen Ihre Vollständigkeitserklärung mit der gesetzlich geforderten elektronischen Signatur. Zurückverlangen von Lizenzentgelten / Bestätigung von EigenrücknahmenSie benötigen eine Bestätigung der von Ihnen nach § 6 Satz 5 VerpackV selbst zurückgenommenen Verpackungen zur Vorlage bei einem Dualen System oder als Vorlage für Ihre Lieferanten? Wir überprüfen im Rahmen unserer Sachverständigentätigkeit so genannte Eigenrücknahmen nach § 6 (1) Satz 5 und stellen die geforderten Bestätigungen aus.
Weitergehende Informationen zu den obigen Punkten oder auch anderen im Bereich Verpackung erhalten Sie von
Dipl.-Ing. Peter Meyer
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