REACH

Pflichten nach REACH

Wichtige Informationen zu REACH finden Sie hier.   
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Umsetzung der REACH-Verordnung und organisieren Workshops.

Alleinvertreter nach Artikel 8

Anstelle aller Importeure eines nicht in der europäischen Gemeinschaft ansässigen Herstellers übernehmen wir die Registrierung seiner Stoffe und die Pflichten nach REACH.

Dossier

Prüfung
Durch Überprüfung der Einsortierung von Stoffen zu den einzelnen Stoffarten kann Sicherheit über den Umfang des notwendigen Dossiers für jeden Stoff erreicht werden. So ist z.B. bei Zwischenprodukten ein geringerer Datensatz notwendig als bei Stoffen mit Dossier nach
Artikel 4.
Erstellung nach Artikel 12 (1) a, b, c, d oder e
Gemäß dem Mengenband für jeden Stoff können wir mit Vergabe der Analytik an ausgesuchte zertifizierte Labors alle Unterlagen für das Dossier zusammenstellen und auch direkt in den Datenbanken der ECHA ablegen.
Aktualisierung
Gemäß REACH-Verordnung sind auch nach der Registrierung die Dossiers aufgrund neuerer Erkenntnisse oder Daten weiterhin aktuell zu halten. Wir können diese Funktion auch über unserer IUCLID-Schnittstelle für Sie wahrnehmen.

ECHA

Bei uns ist eine IUCLID-Schnittstelle zur ECHA eingerichtet, und darüber kann somit für alle Dokumente die Datenübermittlung direkt in die Datenbank der ECHA erfolgen.

Expositionsszenarien

Wir können bei Ihnen und Ihren Kunden die Anwendungsbedingungen ermitteln und systematisieren. Die systematisierten Szenarien werden entsprechend bewertet und gegebenenfalls durch passende Risiko¬minimierungsmaßnahmen ergänzt. Als Ergebnis erhalten Sie anwendbare Expositionsszenarien.

Konsortienbildung / Vertreterfunktion

Wir können für Sie in Konsortien tätig werden und Sie bei Zusammenkünften und Verhandlungen mit den Wettbewerbern unter Wahrung Ihrer Interessen vertreten, wenn Sie gegenüber Ihren Wettbewerbern anonym bleiben wollen. Alternativ können wir auch als neutraler Dritter die Moderation innerhalb eines Konsortiums übernehmen (SIEF, OSOR).

Nachgeschalteter Anwender

Alle, die Stoffe als solche oder in Zubereitungen verwenden, sind für diese Stoffe nachgeschaltete Anwender - ausgeschlossen von dieser Definition sind private Verbraucher und Händler. Herstellen oder Importieren gelten ebenfalls nicht als Verwenden der Stoffe.
Dem nachgeschalteten Anwender obliegen Pflichten und Rechte, die anderen in der Leiferkette nicht zugewiesen sind. Wir klären Sie über diese Rechte und Pflichten umfassend auf.

Registrierung / Vorregistrierung

Zusammenstellung aller notwendigen Daten für die Registrierung bzw. Vorregistrierung einschließlich der Datensatzübermittlung an die ECHA, Füllen der Datenlücken nach Rücksprache, Komplettierung der Datensätze und Freigabe für die Registrierung, welche dann durch die ECHA erfolgt.

Recyclate

REACH bietet für Stoffe, die in der Gemeinschaft zurück gewonnen werden, Erleichterungen an, die beim Vorliegen bestimmter Bedingungen nutzbar sind. Vom Grundsatz her unterliegen Recyclate als "hergestellte" Stoffe der Registrierungspflicht. Wir können Ihnen die Möglichkeiten gegenüberstellen und erläutern.

Sicherheitsdatenblätter und Etiketten

Alle als gefährlich eingestuften Stoffe und Zubereitungen müssen mit Sicherheitsdatenblättern nach REACH-Verordnung weitergegeben werden. Aufgrund der Rezepturen können wir Ihnen die Einstufung und Kennzeichnung Ihrer Produkte nach Chemikalienrecht vornehmen, und sofern verlangt, auch die Erstellung der Sicherheitsdatenblätter und Etiketten, auch international für Sie vornehmen.

Stoffsicherheitsbericht nach Artikel 14

Die Erstellung von Stoffsicherheitsberichten erfolgt bei uns durch Zusammenarbeit mit ausgesuchten zertifizierten Labors.

 

Weitergehende Informationen zu den obigen Punkten oder auch anderen im Bereich REACH erhalten Sie von

Dr. Hans-Jürgen Streibel
Tel.: +49 (0) 50 66 / 900 99-6
Fax: +49 (0) 50 66 / 900 99-9
hans-juergen.streibel@umweltkanzlei.de