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REACHPflichten nach REACHWichtige Informationen zu REACH finden Sie hier. Alleinvertreter nach Artikel 8Anstelle aller Importeure eines nicht in der europäischen Gemeinschaft ansässigen Herstellers übernehmen wir die Registrierung seiner Stoffe und die Pflichten nach REACH. DossierPrüfung ECHABei uns ist eine IUCLID-Schnittstelle zur ECHA eingerichtet, und darüber kann somit für alle Dokumente die Datenübermittlung direkt in die Datenbank der ECHA erfolgen. ExpositionsszenarienWir können bei Ihnen und Ihren Kunden die Anwendungsbedingungen ermitteln und systematisieren. Die systematisierten Szenarien werden entsprechend bewertet und gegebenenfalls durch passende Risiko¬minimierungsmaßnahmen ergänzt. Als Ergebnis erhalten Sie anwendbare Expositionsszenarien. Konsortienbildung / VertreterfunktionWir können für Sie in Konsortien tätig werden und Sie bei Zusammenkünften und Verhandlungen mit den Wettbewerbern unter Wahrung Ihrer Interessen vertreten, wenn Sie gegenüber Ihren Wettbewerbern anonym bleiben wollen. Alternativ können wir auch als neutraler Dritter die Moderation innerhalb eines Konsortiums übernehmen (SIEF, OSOR). Nachgeschalteter AnwenderAlle, die Stoffe als solche oder in Zubereitungen verwenden, sind für diese Stoffe nachgeschaltete Anwender - ausgeschlossen von dieser Definition sind private Verbraucher und Händler. Herstellen oder Importieren gelten ebenfalls nicht als Verwenden der Stoffe. Registrierung / VorregistrierungZusammenstellung aller notwendigen Daten für die Registrierung bzw. Vorregistrierung einschließlich der Datensatzübermittlung an die ECHA, Füllen der Datenlücken nach Rücksprache, Komplettierung der Datensätze und Freigabe für die Registrierung, welche dann durch die ECHA erfolgt. RecyclateREACH bietet für Stoffe, die in der Gemeinschaft zurück gewonnen werden, Erleichterungen an, die beim Vorliegen bestimmter Bedingungen nutzbar sind. Vom Grundsatz her unterliegen Recyclate als "hergestellte" Stoffe der Registrierungspflicht. Wir können Ihnen die Möglichkeiten gegenüberstellen und erläutern. Sicherheitsdatenblätter und EtikettenAlle als gefährlich eingestuften Stoffe und Zubereitungen müssen mit Sicherheitsdatenblättern nach REACH-Verordnung weitergegeben werden. Aufgrund der Rezepturen können wir Ihnen die Einstufung und Kennzeichnung Ihrer Produkte nach Chemikalienrecht vornehmen, und sofern verlangt, auch die Erstellung der Sicherheitsdatenblätter und Etiketten, auch international für Sie vornehmen. Stoffsicherheitsbericht nach Artikel 14Die Erstellung von Stoffsicherheitsberichten erfolgt bei uns durch Zusammenarbeit mit ausgesuchten zertifizierten Labors.
Weitergehende Informationen zu den obigen Punkten oder auch anderen im Bereich REACH erhalten Sie von
Dr. Hans-Jürgen Streibel Tel.: +49 (0) 50 66 / 900 99-6 Fax: +49 (0) 50 66 / 900 99-9 hans-juergen.streibel@umweltkanzlei.de
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