ElektroG

Anwendbarkeit des ElektroG/BattG

Sie benötigen eine Bestätigung oder Stellungnahme zum Beispiel zur Definition des Herstellers, zur Abgrenzung Ihrer Vertriebswege als b2b oder b2c oder zur Zuordnung Ihrer Produkte als Elektrogerät nach ElektroG?

Wir beraten Sie als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Bereich „Elektrogeräteentsorgung“ gerne zum Bereich ElektroG/BattG.

RoHS-Konformität

In Zusammenarbeit mit geeigneten Laboratorien überprüfen wir die RoHS-Konformität (Schadstoffgehalte) Ihrer Bauteile und unterstützen Sie bei der Implementierung eines entsprechenden Managementtools unter Einbeziehung Ihrer Lieferanten.

Registrierung bei EAR

Wir ermitteln mit Ihnen gemeinsam die Herstellerpflichten aufgrund des ElektroG/(BattG) und führen für Sie die erforderliche Registrierung bei der EAR durch.

Registrierung Europa

Im Zuge der Umsetzung Ihrer Pflichten aus den Richtlinien WEEE/RoHS können wir Sie selbstverständlich nach unserem Motto – get one take all – bei der Registrierung in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten unterstützen.

Abmahnungen/Ordnungswidrigkeiten

Sind Sie konkret von einer Abmahnung betroffen und benötigen dringend Hilfe beim Registrierungsantrag bei der Stiftung ear? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen umgehend bei der Registrierung und können Sie hierzu mit Anwälten in Verbindung bringen, die sich mit der Abwehr bzw. Schadensminimierung von Abmahnungen nach ElektroG auseinandersetzen.

Mengenmeldung bei EAR

In regelmäßigen Abständen führen wir für Sie als Hersteller gem. ElektroG die Mengenmeldungen bei der Stiftung ear durch. Hierbei unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer Meldepflichten nach § 13 (1) in Bezug auf die Meldungen an in Verkehr gebrachten, eingesammelten, verwerteten und ausgeführten Mengen an Elektrogeräten.

Erstbehandlungsanlage

Wir beraten Sie bei der Planung einer Erstbehandlungsanlage bzw. zertifizieren Ihre Anlage gem. § 11 (3) ElektroG unter Berücksichtigung der technischen Eignung und des Monitorings.

Monitoring

Wir unterstützen Sie bei der Einführung des Monitorings für die Nachweisführung gesammelter und verwerteter Mengen an Altgeräten. Hiervon betroffen sind sowohl Entsorgerbetriebe (Beauftragte Dritte) als auch vom Hersteller selbst betriebene Rücknahmesysteme.

Bestätigung von Eigenrücknahmen bzw. Mengenmeldungen

Sie benötigen eine Bestätigung Ihrer Mengenmeldung nach § 13 (3) ElektroG zur Vorlage bei der Stiftung ear oder als Vorlage für Ihre Kunden? Wir überprüfen im Rahmen unserer Sachverständigentätigkeit Mengenmeldungen nach § 13 (1) Nr. 1 sowie Nr. 3 bis 6 ElektroG und stellen Hersteller-Bestätigungen nach § 13 (3) ElektroG aus.

Konzept zur Umsetzung von WEEE-/RoHS Anforderungen in EU-Mitgliedstaaten

Wir beraten Sie zur gesamten Pflichtenkette als Hersteller/ Zulieferer/ Vertreiber/Erstbehandler/Verwerter von Elektrogeräten.

Kostenschätzung WEEE-/RoHS-Umsetzung

Sie möchten wissen, welche Kosten für die Umsetzung der WEEE-/RoHS-Anforderungen wie Registrierung, Garantiestellung, Entsorgungskosten, auf Ihr Unternehmen zukommen? Auf Basis Ihrer Eckdaten und Betrachtung verschiedener Alternativen zur Garantiestellung und Entsorgung erstellen wir Ihnen eine fundierte Kostenschätzung.

 

Weitergehende Informationen zu den obigen Punkten oder auch anderen im Bereich ElektroG erhalten Sie von

Dipl.-Ing. Thomas Meyer
ö.b.u.v. Sachverständiger im Bereich Elektrogeräteentsorgung
Tel.: +49 (0)50 66 / 900 99-3
Fax: +49 (0)50 66 / 900 99-9
thomas.meyer@umweltkanzlei.de