Chemikalien-/Gefahrstoffrecht

GHS

Wir nehmen für Sie die Einstufung Ihrer Stoffe oder Zubereitungen nach dem zukünftigen Standard GHS vor. Hierbei informieren wir Sie zu der notwendigen Kennzeichnung sowie über zusätzliche Anforderungen, wie z.B. kindersichere Verschlüsse oder zusätzlich anzubringende Hinweise.

REACH

Für Informationen zu diesem Themengebiet verweisen wir auf die Rubrik REACH unter unserem Dienstleistungsprofil.

Gefahrgut

Für Informationen zu diesem Themengebiet verweisen wir auf die Rubrik Gefahrgut unter unserem Dienstleistungsprofil.

Einstufung nach Gefahrstoffrecht

Wir nehmen für Sie die Einstufung Ihrer Stoffe oder Zubereitungen nach Stoff- bzw. Zubereitungsrichtlinie und / oder nach dem zukünftigen Standard GHS vor. Hierbei informieren wir Sie zu der notwendigen Kennzeichnung sowie über zusätzliche Anforderungen, wie z.B. kindersichere Verschlüsse oder zusätzlich anzubringende Hinweise.

Wassergefährdende Stoffe

Wir ermitteln für Ihre Stoffe oder Zubereitungen auf Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe die technische Kenngröße der Wassergefährdungsklasse entweder zur Angabe im Sicherheitsdatenblatt oder für die Einstufung Ihrer Anlage.

Brennbare Flüssigkeiten

Obwohl die Verordnung brennbarer Flüssigkeiten aufgehoben ist und die anlagenspezifischen Regelungen in die Betriebssicherheitsverordnung verschoben sind, gelten derzeit die untergesetzlichen alten Regelungen noch weiter. Sehen Sie hierzu auch unsere Dienstleistungen unter der Rubrik Lagerplanung und Logistik.

Kennzeichnung / Etiketten

Wir können für Sie die Einstufung Ihrer Stoffe oder Zubereitungen vornehmen oder überprüfen und stellen Ihnen die notwendige Kennzeichnung und alle hierzu erforderlichen Angaben für die Etiketten zusammen. Dies schließt Informationen zu weiteren Produktkennzeichnungen (Kosmetikverordnung etc.) ebenso ein wie die Anforderungen an kindersichere Verschlüsse.

Sicherheitsdatenblätter

Mit der Einführung von REACH nehmen die Bedeutung des Sicherheitsdatenblattes und somit auch die Verantwortung des Erstellers zu. Die Bedingungen, wann ein Sicherheitsdatenblatt notwendig wird, sind vielfältiger geworden; zudem nimmt der Umfang des Sicherheitsdatenblattes durch neue zusätzliche Angaben zu. Auch wird es zukünftig Anhänge in Form von Expositionsszenarien zu den Sicherheitsdatenblättern geben. Wir erstellen für Sie die Sicherheitsdatenblätter gemäß der REACH-Verordnung für den europäischen Raum und Übersee.

Stoffsicherheitsbericht

Hersteller und Importeure müssen für Stoffe ab 10 t/a über Stoffsicherheitsberichte belegen, dass die identifizierten Verwendungen als sicher anzusehen sind. Über Expositionsszenarien sind die Bedingungen der sicheren Verwendung weiterzugeben. Wir sind Ihnen bei der Erstellung von Stoffsicherheitsberichten und/oder Expositionsszenarien behilflich.

International

Mit der Einführung von GHS und REACH wird das Chemikalienrecht in den EU-Mitgliedstaaten einheitlich geregelt. Wir erstellen für Sie internationale Etiketten und Sicherheitsdatenblätter unter Berücksichtigung der zusätzlichen länderspezifischen Anforderungen oder übernehmen für Sie die Registrierung nach REACH.

Rezepturbewertung / Zulassung / Beschränkungen / Verbote

Wir bewerten Ihre Rezeptur unter Berücksichtigung verschiedener Gesichtspunkte wie Zulassung, Beschränkungen und Verbote, auch in artverwandten Regelungsbereichen (siehe RoHS).

Lagerung / Gefahrstofflager / Lagerplanung / Zusammenlagerung

Zur Lagerung von Chemikalien und Gefahrstoffen verweisen wir auf unsere umfangreichen Dienstleistungen unter der Rubrik Lagerplanung und Logistik.

Betriebssicherheitsverordnung

Die Sicherheit bei der Bereitstellung und dem Umgang mit Arbeitsmitteln sowie beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wird durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt. Ein Bestandteil hierbei ist u. a. die Gefährdungsbeurteilung für explosionsgefährdete Bereiche und die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments. Bei dieser Fragestellung oder anderen aus der Betriebssicherheitsverordnung sind wir für Sie tätig.

Betriebsanweisungen

Nach §14 (1) muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung Rechnung trägt, in verständlicher Form und Sprache zugänglich gemacht wird. Die Betriebsanweisung muss Informationen zu den Gefahrstoffen enthalten und ist bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen zu aktualisieren. Wir erstellen für Sie die Betriebsanweisungen mit regelmäßigem Aktualisierungsservice.

Gefahrstoffkataster

Nach §7 (8) der Gefahrstoffverordnung hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Dieses Verzeichnis muss allen betroffenen Beschäftigten und ihren Vertretern zugänglich sein. Wir erstellen für Sie dieses Gefahrstoffkataster.

Abfälle

Auch Abfälle können Gefahrstoffe sein und unterliegen somit dem Gefahrstoffrecht und ggf. dem Gefahrgutrecht. Daneben gibt es auch eine Einstufung als gefährlicher Abfall, wobei hier auf spezielle Behandlungs- oder Entsorgungswege Bezug genommen wird. Wir übernehmen für Sie die Einstufung Ihrer Abfälle unter Berücksichtigung der entsprechenden Rechtsgebiete.

Recyclate

Nach einer Aufarbeitung unterliegen Recyclate nicht mehr dem Abfallrecht, sondern dem Chemikalienrecht. Sind z.B. gefährliche Stoffe in den Recyclaten enthalten, so kann es notwendig sein, hierfür ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen.
Als Recycler von Stoffen gelten Sie als Hersteller im Sinne von REACH und müssen diese Stoffe registrieren, sofern Sie nicht eine Erleichterung der REACH-Verordnung nutzen können. Des Weiteren müssen Sie mit Ihren Produkten die Beschränkungen und Verbote im Chemikalienrecht beachten. Wir unterstützen Sie zu allen Fragen und Anforderungen im Bereich Chemikalienrecht.
Besondere Regelungen gelten für die Recycatverwendung beim Einsatz für Lebensmittelverpackungen. Wir unterstützen Sie als Recycler oder als Anwender.

Systemverträglichkeit

So genannte schadstoffhaltige Füllgüter, das sind insbesondere solche Produkte, die einem Selbstbedienungsverbot nach Chemikalienverbotsverordnung unterliegen, bedürfen einer Systemverträglichkeitsprüfung (Gutachten), wenn deren restentleerte Verpackungen über ein Duales System erfasst werden sollen.

 

Weitergehende Informationen zu den obigen Punkten oder auch anderen im Bereich Chemikalien-/Gefahrstoffrecht erhalten Sie von

Dr. Hans-Jürgen Streibel
Tel.: +49 (0) 50 66 / 900 99-6
Fax: +49 (0) 50 66 / 900 99-9
hans-juergen.streibel@umweltkanzlei.de