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Chemikalien-/GefahrstoffrechtGHSWir nehmen für Sie die Einstufung Ihrer Stoffe oder Zubereitungen nach dem zukünftigen Standard GHS vor. Hierbei informieren wir Sie zu der notwendigen Kennzeichnung sowie über zusätzliche Anforderungen, wie z.B. kindersichere Verschlüsse oder zusätzlich anzubringende Hinweise. REACHFür Informationen zu diesem Themengebiet verweisen wir auf die Rubrik REACH unter unserem Dienstleistungsprofil. GefahrgutFür Informationen zu diesem Themengebiet verweisen wir auf die Rubrik Gefahrgut unter unserem Dienstleistungsprofil. Einstufung nach GefahrstoffrechtWir nehmen für Sie die Einstufung Ihrer Stoffe oder Zubereitungen nach Stoff- bzw. Zubereitungsrichtlinie und / oder nach dem zukünftigen Standard GHS vor. Hierbei informieren wir Sie zu der notwendigen Kennzeichnung sowie über zusätzliche Anforderungen, wie z.B. kindersichere Verschlüsse oder zusätzlich anzubringende Hinweise. Wassergefährdende StoffeWir ermitteln für Ihre Stoffe oder Zubereitungen auf Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe die technische Kenngröße der Wassergefährdungsklasse entweder zur Angabe im Sicherheitsdatenblatt oder für die Einstufung Ihrer Anlage. Brennbare FlüssigkeitenObwohl die Verordnung brennbarer Flüssigkeiten aufgehoben ist und die anlagenspezifischen Regelungen in die Betriebssicherheitsverordnung verschoben sind, gelten derzeit die untergesetzlichen alten Regelungen noch weiter. Sehen Sie hierzu auch unsere Dienstleistungen unter der Rubrik Lagerplanung und Logistik. Kennzeichnung / EtikettenWir können für Sie die Einstufung Ihrer Stoffe oder Zubereitungen vornehmen oder überprüfen und stellen Ihnen die notwendige Kennzeichnung und alle hierzu erforderlichen Angaben für die Etiketten zusammen. Dies schließt Informationen zu weiteren Produktkennzeichnungen (Kosmetikverordnung etc.) ebenso ein wie die Anforderungen an kindersichere Verschlüsse. SicherheitsdatenblätterMit der Einführung von REACH nehmen die Bedeutung des Sicherheitsdatenblattes und somit auch die Verantwortung des Erstellers zu. Die Bedingungen, wann ein Sicherheitsdatenblatt notwendig wird, sind vielfältiger geworden; zudem nimmt der Umfang des Sicherheitsdatenblattes durch neue zusätzliche Angaben zu. Auch wird es zukünftig Anhänge in Form von Expositionsszenarien zu den Sicherheitsdatenblättern geben. Wir erstellen für Sie die Sicherheitsdatenblätter gemäß der REACH-Verordnung für den europäischen Raum und Übersee. StoffsicherheitsberichtHersteller und Importeure müssen für Stoffe ab 10 t/a über Stoffsicherheitsberichte belegen, dass die identifizierten Verwendungen als sicher anzusehen sind. Über Expositionsszenarien sind die Bedingungen der sicheren Verwendung weiterzugeben. Wir sind Ihnen bei der Erstellung von Stoffsicherheitsberichten und/oder Expositionsszenarien behilflich. InternationalMit der Einführung von GHS und REACH wird das Chemikalienrecht in den EU-Mitgliedstaaten einheitlich geregelt. Wir erstellen für Sie internationale Etiketten und Sicherheitsdatenblätter unter Berücksichtigung der zusätzlichen länderspezifischen Anforderungen oder übernehmen für Sie die Registrierung nach REACH. Rezepturbewertung / Zulassung / Beschränkungen / VerboteWir bewerten Ihre Rezeptur unter Berücksichtigung verschiedener Gesichtspunkte wie Zulassung, Beschränkungen und Verbote, auch in artverwandten Regelungsbereichen (siehe RoHS). Lagerung / Gefahrstofflager / Lagerplanung / ZusammenlagerungZur Lagerung von Chemikalien und Gefahrstoffen verweisen wir auf unsere umfangreichen Dienstleistungen unter der Rubrik Lagerplanung und Logistik. BetriebssicherheitsverordnungDie Sicherheit bei der Bereitstellung und dem Umgang mit Arbeitsmitteln sowie beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wird durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt. Ein Bestandteil hierbei ist u. a. die Gefährdungsbeurteilung für explosionsgefährdete Bereiche und die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments. Bei dieser Fragestellung oder anderen aus der Betriebssicherheitsverordnung sind wir für Sie tätig. BetriebsanweisungenNach §14 (1) muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung Rechnung trägt, in verständlicher Form und Sprache zugänglich gemacht wird. Die Betriebsanweisung muss Informationen zu den Gefahrstoffen enthalten und ist bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen zu aktualisieren. Wir erstellen für Sie die Betriebsanweisungen mit regelmäßigem Aktualisierungsservice. GefahrstoffkatasterNach §7 (8) der Gefahrstoffverordnung hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Dieses Verzeichnis muss allen betroffenen Beschäftigten und ihren Vertretern zugänglich sein. Wir erstellen für Sie dieses Gefahrstoffkataster. AbfälleAuch Abfälle können Gefahrstoffe sein und unterliegen somit dem Gefahrstoffrecht und ggf. dem Gefahrgutrecht. Daneben gibt es auch eine Einstufung als gefährlicher Abfall, wobei hier auf spezielle Behandlungs- oder Entsorgungswege Bezug genommen wird. Wir übernehmen für Sie die Einstufung Ihrer Abfälle unter Berücksichtigung der entsprechenden Rechtsgebiete. RecyclateNach einer Aufarbeitung unterliegen Recyclate nicht mehr dem Abfallrecht, sondern dem Chemikalienrecht. Sind z.B. gefährliche Stoffe in den Recyclaten enthalten, so kann es notwendig sein, hierfür ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen. SystemverträglichkeitSo genannte schadstoffhaltige Füllgüter, das sind insbesondere solche Produkte, die einem Selbstbedienungsverbot nach Chemikalienverbotsverordnung unterliegen, bedürfen einer Systemverträglichkeitsprüfung (Gutachten), wenn deren restentleerte Verpackungen über ein Duales System erfasst werden sollen.
Weitergehende Informationen zu den obigen Punkten oder auch anderen im Bereich Chemikalien-/Gefahrstoffrecht erhalten Sie von
Dr. Hans-Jürgen Streibel
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