CE-Konformität

Einkäufertraining für Hersteller und Importeure

Wir entwickeln mit Ihnen ein individuelles Trainingsprogramm für Ihren Einkauf - gerade auch bei Importen - und unterstützen Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten für in Verkehr gebrachte Verbraucherprodukte und Arbeitsmittel, sei es nach Bedarfgegenständerecht, Lebensmitelrecht, Gerätesicherheitsgesetz etc.

Kennzeichnung

Wir beraten und prüfen zur korrekten Kennzeichnung ihrer Produkte:
Obligatorische Kennzeichnungen (CE-Konformität, Gefahrstoffrecht etc.)
Freiwillige Kennzeichnungen (GS-Zeichen, Öko-Label etc.)

Konformitätserklärung

Wir unterstützen Sie als Hersteller bei der Erstellung und Aktualisierung der Konformitätserklärung (CE-Konformität) bezüglich harmonisierter EU-Normen oder bei der Formulierung entsprechender Anforderungen gegenüber Ihrem Lieferanten.

Konformitätsprüfung

Wir prüfen, welche festgelegten Konformitätsanforderungen aufgrund der Verordnungen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) erfüllt sein müssen (Niederspannungsgeräte (1. GPSGV), Maschinen (9. GPSGV), Explosionsschutz (11. GPSGV) etc.).

Lieferantenaudit

Wir unterstützen Sie beim Aufbau bzw. bei der Durchführung von Lieferantenaudits. Hierbei soll die Qualität und Organisation des Lieferanten bzgl. der technischen Anforderungen an Produkte, Arbeits- und Sicherheitsaspekte sowie Umweltaspekte bewertet werden.

Produktsicherheit

Wir erstellen für Sie Produktsicherheitsmerkblätter, in denen sicherheits­relevante Informationen sowie ausgewiesene Normen und Regelungen am Produkt auf Plausibilität geprüft und zusammengefasst werden, wie u.a. technische Merkmale, Gefahrenhinweise, Sicherheitsmerkmale, Zugehörigkeit zu Richtlinien etc. Fordern Sie ein Muster an.

Rückrufaktion 

Wurden Schadstoffe, mögliche Defekte und/oder andere Gefahrenquellen an Ihren Produkten festgellt und gemeldet? Wir unterstützen Sie bei der Bewertung der betreffenden Produkte, ob diese zurückgerufen werden müssen und unterstützen Sie bei den erforderlichen Maßnahmen.

Verkehrsfähigkeit

Sie sind Hersteller bzw. Importeur und wollen neue Produkte in Ihr Sortiment aufnehmen? Vor der Markteinführung prüfen wir, ob Ihre Produkte die grundlegenden Sicherheitsanforderungen und Kennzeichnungspflichten für das in Verkehr bringen erfüllen. Schicken Sie uns ein Produkt-Muster, damit wir es umgehend testen können.

Qualitätssicherung

Wir helfen Ihnen bei dem Erstellen bzw. Umsetzen von Prüfkonzepten zum rechtzeitigen Erkennen von Produktionsmängeln und zur Vorbeugung von Rückrufaktionen. Mit einer Qualitätsoffensive/Sicherheitskonzept verbessern Sie Ihre Eigenkontrolle und überlassen die Gefahrenanalyse nicht dem Praxistest durch den Verbraucher.

 

Weitergehende Informationen zu den obigen Punkten oder auch anderen im Bereich CE-Konformität erhalten Sie von

Dipl.-Ing Thomas Meyer
Tel.: + 49 (0) 50 66 / 900 99-3
Fax: + 49 (0) 50 66 / 900 99-9
thomas.meyer@umweltkanzlei.de